Bescheinigungen: Unterschied zwischen den Versionen
(Link) |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
| (8 dazwischenliegende Versionen von 4 Benutzern werden nicht angezeigt) | |||
| Zeile 2: | Zeile 2: | ||
== Bescheinigung für das Finanzamt == | == Bescheinigung für das Finanzamt == | ||
Menschen mit [https://lasv-wiki.brandenburg.de/index.php/Behinderung Behinderung] können seit dem 1. Januar 2021 - bereits ab einen Grad der Behinderung (GdB) von 20 - bei ihrer Steuerveranlagung gegenüber dem Finanzamt einen Behindertenpauschbetrag geltend machen. Der Nachweis erfolgte durch die Vorlage des [https://lasv-wiki.brandenburg.de/index.php/Feststellungsbescheid Feststellungsbescheides] oder der Bescheinigung über den GdB. | |||
'''Ab dem 1. Januar 2026''' erfolgt die Übermittlung der Daten '''ausschließlich''' elektronisch ([https://lasv-wiki.brandenburg.de/index.php/Daten%C3%BCbermittlung_Finanzbeh%C3%B6rde Datenübermittlung]). Auf der Grundlage der persönlichen Steueridentifizierungs-Nummer werden die Daten vom LASV automatisch an die Finanzbehörde übermittelt. Ein Nachweis der Behinderung durch Vorlage des Feststellungsbescheides oder der Bescheinigung beim Finanzamt ist für die ab 1. Januar 2026 ausgestellten Feststellungsbescheide nicht mehr möglich. | |||
Weitere Informationen zur Verfahrensweise und zur Inanspruchnahme des Behindertenpauschbetrages erhalten Sie [https://lasv-wiki.brandenburg.de/index.php/Behindertenpauschbetrag hier:] | |||
== Bescheinigung für die Telekom == | == Bescheinigung für die Telekom == | ||
| Zeile 11: | Zeile 15: | ||
== Bescheinigung für die Straßenverkehrsbehörde ([[Parkausweis orange|orangener Parkausweis]]) == | == Bescheinigung für die Straßenverkehrsbehörde ([[Parkausweis orange|orangener Parkausweis]]) == | ||
Soweit die Voraussetzungen für die Gewährung des Merkzeichens aG nicht vorliegen, die bestehenden Mobilitätseinschränkungen jedoch nahezu vergleichbar sind, kann ein Antrag auf Ausstellung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO (Bewilligung von Parkerleichterungen) bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde gestellt werden. | Soweit die Voraussetzungen für die Gewährung des Merkzeichens aG nicht vorliegen, die bestehenden Mobilitätseinschränkungen jedoch nahezu vergleichbar sind, kann ein Antrag auf Ausstellung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO (Bewilligung von Parkerleichterungen) bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde gestellt werden. | ||
Weitere Informationen erhalten Sie [https://lasv-wiki.brandenburg.de/index.php/Parkausweis_orange hier:] | |||
== Stichwörter/Querverweise == | == Stichwörter/Querverweise == | ||
Bescheinigung | Bescheinigung, [[Merkzeichen RF]], [https://www.rundfunkbeitrag.de/ GEZ], [[Parkerleichterungen]], [https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-rechnung/tarife-optionen/sozialtarif-bestellen-oder-verlaengern?samChecked=true Sozialtarif], Finanzamt | ||
[[Merkzeichen RF]] | |||
GEZ | |||
Sozialtarif | |||
__INHALTSVERZEICHNIS_ERZWINGEN__ | |||
Aktuelle Version vom 16. April 2026, 10:33 Uhr
Eine Bescheinigung ist eine Urkunde, die Informationen über eine Person oder einen anderen Sachverhalt beinhaltet. Bei Anerkennung entsprechender Voraussetzungen, stellt das LASV mögliche Bescheinigungen, zur Vorlage bei Behörden oder Institutionen aus.
Bescheinigung für das Finanzamt
Menschen mit Behinderung können seit dem 1. Januar 2021 - bereits ab einen Grad der Behinderung (GdB) von 20 - bei ihrer Steuerveranlagung gegenüber dem Finanzamt einen Behindertenpauschbetrag geltend machen. Der Nachweis erfolgte durch die Vorlage des Feststellungsbescheides oder der Bescheinigung über den GdB.
Ab dem 1. Januar 2026 erfolgt die Übermittlung der Daten ausschließlich elektronisch (Datenübermittlung). Auf der Grundlage der persönlichen Steueridentifizierungs-Nummer werden die Daten vom LASV automatisch an die Finanzbehörde übermittelt. Ein Nachweis der Behinderung durch Vorlage des Feststellungsbescheides oder der Bescheinigung beim Finanzamt ist für die ab 1. Januar 2026 ausgestellten Feststellungsbescheide nicht mehr möglich.
Weitere Informationen zur Verfahrensweise und zur Inanspruchnahme des Behindertenpauschbetrages erhalten Sie hier:
Bescheinigung für die Telekom
Die Deutsche Telekom bietet für einige Tarife einen Sozialtarif an. Sprachbehinderte Menschen mit einem anerkannten Grad der Behinderung von 90 können, je nach schwere der Sprachbehinderung, eine Bescheinigung für die Telekom erhalten. (Der Sozialtarif findet auch Anwendung bei Anerkennung der Merkzeichen RF, Bl, Gl, TBl)
GEZ- Bescheinigung/ Rundfunkbeitragsermäßigungen
Personen, denen das Merkzeichen RF zuerkannt wurde, können beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (früher GEZ) eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags mit beantragen. Es ist dann nur noch ein Drittelbetrag zu zahlen. Mit der Zuerkennung des Merkzeichen TBl ist eine Rundfunkbeitragsbefreiung möglich. Zur Beantragung der Ermäßigung bzw. Befreiung des Rundfunkbeitrages erhalten Sie die entsprechende Bescheinigung vom LASV.
Bescheinigung für die Straßenverkehrsbehörde (orangener Parkausweis)
Soweit die Voraussetzungen für die Gewährung des Merkzeichens aG nicht vorliegen, die bestehenden Mobilitätseinschränkungen jedoch nahezu vergleichbar sind, kann ein Antrag auf Ausstellung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO (Bewilligung von Parkerleichterungen) bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde gestellt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Stichwörter/Querverweise
Bescheinigung, Merkzeichen RF, GEZ, Parkerleichterungen, Sozialtarif, Finanzamt