Merkzeichen Bl
Das Merkzeichen „Bl“ im Schwerbehindertenausweis steht für „Blindheit“.
Erläuterung zum Merkzeichen Bl
Blind ist der Mensch mit Behinderung, dem das Augenlicht vollständig fehlt. Als blind ist auch der Mensch mit Behinderung anzusehen, dessen Sehschärfe auf keinem Auge und auch nicht bei beidäugiger Prüfung mehr als 1/50 beträgt oder wenn andere Störungen des Sehvermögens von einem solchen Schweregrad vorliegen, dass sie dieser Beeinträchtigung der Sehschärfe gleichzusetzen sind.
Nachteilsausgleiche
Die Feststellung des Merkzeichens Merkzeichen "Bl" berechtigt u. a. zur:
- unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr ohne Kostenbeteiligung und
- Kraftfahrzeugsteuerbefreiung
- Ermäßigung der Rundfunkgebührenpflicht,
- Inanspruchnahme von Parkerleichterungen,
- Inanspruchnahme von Freibeträgen bei der Lohn- und Einkommensteuer sowie
- Inanspruchnahme von Leistungen der Blindenhilfe und nach dem Landespflegegeldgesetz (LTeilhGG)
- Inanspruchnahme von Fahrtkosten Krankenbeförderung
Stichwörter/Querverweise
Merkzeichen, Ausweis
Rechtsgrundlagen
Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB IX §§ 152 ff.,
Schwerbehindertenausweisverordnung