Merkzeichen Gl
Das Merkzeichen „Gl“ im Schwerbehindertenausweis bedeutet „Gehörlosigkeit“.
Erläuterung zum Merkzeichen Gl
Gehörlos ist, wer von Geburt an taub ist oder das Gehör vollständig verloren hat. Gehörlos sind auch Hörbehinderte mit einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit beiderseits, wenn daneben schwere Sprachstörungen (schwer verständliche Lautsprache, geringer Sprachschatz) vorliegen.
Nachteilsausgleiche
Die Feststellung des Merkzeichens "Gl" berechtigt zur
- unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr mit Kostenbeteiligung oder
- Kraftfahrzeugsteuer-Ermäßigung
- Rundfunkbeitrag-Befreiung bei gleichzeitigem Vorliegen von Blindheit (Merkzeichen TBL) bzw. -Ermäßigung mit Merkzeichen RF
- Inanspruchnahme von Geldleistungen nach dem Landesteilhabegeldgesetz (LTeilhGG).
Stichwörter/Querverweise
Merkzeichen, Ausweis
Rechtliche Grundlagen
Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB IX §§ 152 ff.,
Schwerbehindertenausweisverordnung