Merkzeichen: Unterschied zwischen den Versionen
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[https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__152.html Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB IX § 152 ff.] | |||
[https://www.gesetze-im-internet.de/schwbawv/BJNR004310981.html Schwerbehindertenausweisverordnung] | [https://www.gesetze-im-internet.de/schwbawv/BJNR004310981.html Schwerbehindertenausweisverordnung] | ||
Version vom 28. Mai 2024, 10:46 Uhr
Bei Vorliegen der erforderlichen, gesundheitlichen Voraussetzungen (bestimmte gesundheitliche Folgen einer Behinderung) werden Merkzeichen und Merkmale vergeben. Diese werden im Schwerbehindertenausweis dargestellt.
Merkzeichen und Bedeutung
Folgende Merkzeichen gibt es:
- Merkzeichen G: Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
- Merkzeichen B: Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln
- Merkzeichen aG: außergewöhnlich gehbehindert
- Merkzeichen Gl: Gehörlos
- Merkzeichen RF: Gesundheitliche Voraussetzungen für die Ermäßigung vom Rundfunkbeitrag
- Merkzeichen H: Hilflos
- Merkzeichen Bl: Blindheit
- Merkzeichen 1. Kl: Gesundheitliche Voraussetzungen für die Benutzung der 1. Wagenklasse mit Fahrausweis für die 2. Klasse
- Merkzeichen TBl: Taubblind
Stichwörter/Querverweise
- Merkzeichen
- Ausweis