Merkzeichen H
Merkzeichen „H“ bedeutet im Schwerbehindertenausweis „Hilflosigkeit“
Erläuterung zum Merkzeichen H
Hilflos ist der Mensch, der infolge seiner Behinderung nicht nur vorübergehend für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens in erheblichem Umfang dauernd fremder Hilfe bedarf.
Nachteilsausgleiche
Die Feststellung des Merkzeichens "H" berechtigt u.a. zur:
- unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr ohne Kostenbeteiligung und
- KFZ-Steuerbefreiung,
- Inanspruchnahme von Freibeträgen bei der Lohn- und Einkommenssteuer,
- Inanspruchnahme der Fahrtkosten Krankenbeförderung.
Stichwörter/Querverweise
Merkzeichen, Ausweis
Rechtsgrundlagen
Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB IX §§ 152 ff.,
Schwerbehindertenausweisverordnung