Merkzeichen 1. Kl
Das Merkzeichen „1.Kl“ im Schwerbehindertenausweis steht für „Berechtigung zur Nutzung der 1. Wagenklasse“.
Erläuterung zum Merkzeichen 1. Kl
Das Merkzeichen 1. Klasse hat Bedeutung für Fahrten in Zügen der Deutschen Bahn AG in der 1. Wagenklasse. Der Personenkreis der Schwerkriegsbeschädigten und Verfolgte im Sinne des Bundesentschädigungsgesetz (BEG) mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) bzw. mit einem Grad der Schädigungsfolgen (GdS) von mindestens 70 können mit einer Fahrkarte der 2.Wagenklasse die 1.Wagenklasse nutzen.
Notwendigkeit zur Unterbringung in der 1. Wagenklasse muss vorliegen. Beurteilt wird hier nur die o. g. Schädigung, keine zusätzlichen zivilen Behinderungen.
Nachteilsausgleich
Bei Reisen mit der Deutschen Bahn AG können Berechtigte die 1. Wagenklasse mit einem Fahrausweis der 2. Klasse nutzen. Die notwendige Begleitperson (Merkzeichen – B) fährt dann auch in der 1. Wagenklasse kostenlos mit.
Stichwörter/Querverweise
Merkzeichen, Ausweis
Rechtliche Grundlagen
Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB IX §§ 152 ff.,
Schwerbehindertenausweisverordnung