Merkzeichen Gl
Das Merkzeichen „Gl“ im Schwerbehindertenausweis bedeutet „Gehörlosigkeit“.
Erläuterung zum Merkzeichen Gl
Gehörlos ist, wer von Geburt an taub ist oder das Gehör vollständig verloren hat. Gehörlos sind auch Hörbehinderte mit einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit beiderseits, wenn daneben schwere Sprachstörungen (schwer verständliche Lautsprache, geringer Sprachschatz) vorliegen.
Nachteilsausgleiche
Das Merkzeichen Gl berechtigt zur
- unentgeltlichen Beförderung in öffentlichen Verkehrsmitteln mit Kostenbeteiligung oder
- Kraftfahrzeugsteuer-Ermäßigung bei Schwerbehinderung
- Rundfunkbeitrag-Befreiung bei gleichzeitigem Vorliegen von Blindheit (Merkzeichen TBL) bzw. -Ermäßigung mit Merkzeichen RF
- Inanspruchnahme von Ansprüchen nach dem Landespflegegeldgesetz.
Stichwörter/Querverweise
Merkzeichen, Ausweis
Rechtliche Grundlagen
Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB IX §§ 152 ff.,
Schwerbehindertenausweisverordnung