Parkerleichterungen
Schwerbehinderte Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen „ aG“), mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie blinde Menschen (Merkzeichen „Bl“) können bei der Straßenverkehrsbehörde eine Parkerleichterung beantragen. Für einzelne besondere Personengruppen gibt es weitere Ausnahmegenehmigungen.
Voraussetzungen/ Anspruch
Arten von Parkausweisen
Stichwörter/Querverweise
Rechtliche Grundlagen
Arten von Parkausweisen
Stichwörter/Querverweise
Rechtliche Grundlagen
§46 StVO-Straßenverkehrsordnung