Parkerleichterungen
Schwerbehinderte Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen „ aG“), mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie blinde Menschen (Merkzeichen „Bl“) können bei der Straßenverkehrsbehörde eine Parkerleichterung beantragen. Für einzelne besondere Personengruppen gibt es weitere Ausnahmegenehmigungen.
1. Voraussetzungen/ Anspruch
2. Arten von Parkausweisen
3. Stichwörter/Querverweise
4. Rechtliche Grundlage
Stichwörter/Querverweise
Rechtliche Grundlagen
§46 StVO-Straßenverkehrsordnung