Merkzeichen H
Merkzeichen „H“ - „Hilflosigkeit“
Erläuterung zum Merkzeichen H
Hilflos ist der Mensch, der infolge seiner Behinderung nicht nur vorübergehend für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens in erheblichem Umfang dauernd fremder Hilfe bedarf.
Nachteilsausgleiche
Mit dem Merkzeichen "H" haben Betroffene Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr ohne Kostenbeteiligung und Kfz-Steuerbefreiung. Die Kfz-Steuerbefreiung kann mit dem Schwerbehindertenausweis beim zuständigen Zollamt beantragt werden.
Darüber hinaus bestehen Nachteilsausgleiche bei der Einkommensteuer (Freibetrag) oder bei Krankenfahrtkosten (Zuständigkeit: Krankenhasse).
Stichwörter/Querverweise
- Merkzeichen
- Ausweis
Rechtsgrundlagen
Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB IX §§ 152 ff.
Schwerbehindertenausweisverordnung