Merkzeichen Gl

Merkzeichen „Gl“ - „Gehörlosigkeit“

Erläuterung zum Merkzeichen Gl

Gehörlos ist, wer von Geburt an taub ist oder das Gehör vollständig verloren hat. Gehörlos sind auch Hörbehinderte mit einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit beiderseits, wenn daneben schwere Sprachstörungen (schwer verständliche Lautsprache, geringer Sprachschatz) vorliegen.

Nachteilsausgleiche

Das Merkzeichen Gl berechtigt zur

Stichwörter/Querverweise

  • Merkzeichen
  • Ausweis

Rechtsgrundlagen

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB IX §§ 152 ff.

Schwerbehindertenausweisverordnung