Merkzeichen Gl: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Merkzeichen Gl berechtigt zur
Das Merkzeichen Gl berechtigt zur


* [[Beiblatt ÖPNV|unentgeltlichen Beförderung in öffentlichen Verkehrsmitteln]] <u>mit Kostenbeteiligung</u>  '''oder'''
* [[Beiblatt ÖPNV|unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr]] <u>mit Kostenbeteiligung</u>  '''oder'''
* [[Beiblatt Kfz-Steuer|Kraftfahrzeugsteuer-Ermäßigung bei Schwerbehinderung]]
* [[Beiblatt Kfz-Steuer|Kraftfahrzeugsteuer-Ermäßigung bei Schwerbehinderung]]
* Rundfunkbeitrag-Befreiung bei gleichzeitigem Vorliegen von Blindheit (Merkzeichen [[Merkzeichen TBl|TBL]]) bzw. -Ermäßigung mit Merkzeichen [[Merkzeichen RF|RF]]
* Rundfunkbeitrag-Befreiung bei gleichzeitigem Vorliegen von Blindheit (Merkzeichen [[Merkzeichen TBl|TBL]]) bzw. -Ermäßigung mit Merkzeichen [[Merkzeichen RF|RF]]

Version vom 20. Juni 2025, 08:37 Uhr

Das Merkzeichen „Gl“ im Schwerbehindertenausweis bedeutet „Gehörlosigkeit“.

Erläuterung zum Merkzeichen Gl

Gehörlos ist, wer von Geburt an taub ist oder das Gehör vollständig verloren hat. Gehörlos sind auch Hörbehinderte mit einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit beiderseits, wenn daneben schwere Sprachstörungen (schwer verständliche Lautsprache, geringer Sprachschatz) vorliegen.

Nachteilsausgleiche

Das Merkzeichen Gl berechtigt zur

Stichwörter/Querverweise

Merkzeichen, Ausweis

Rechtliche Grundlagen

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB IX §§ 152 ff.,

Schwerbehindertenausweisverordnung