Merkzeichen Gl: Unterschied zwischen den Versionen

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Bei Vorliegen der erforderlichen, gesundheitlichen Voraussetzungen (bestimmte gesundheitliche Folgen einer Behinderung) werden Merkzeichen und Merkmale vergeben. Diese werden im Schwerbehindertenausweis dargestellt. Merkzeichen „Gl“ - „Gehörlosigkeit“
Das Merkzeichen „Gl“ im Schwerbehindertenausweis bedeutet „Gehörlosigkeit“.


== Erläuterung zum Merkzeichen Gl ==
== Erläuterung zum Merkzeichen Gl ==
Gehörlos ist, wer von Geburt an taub ist oder das Gehör vollständig verloren hat. Gehörlos sind auch Hörbehinderte mit einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit beiderseits, wenn daneben schwere Sprachstörungen (schwer verständliche Lautsprache, geringer Sprachschatz) vorliegen.
Gehörlos ist, wer von Geburt an taub ist oder das Gehör vollständig verloren hat. Gehörlos sind auch Hörbehinderte mit einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit beiderseits, wenn daneben schwere Sprachstörungen (schwer verständliche Lautsprache, geringer Sprachschatz) vorliegen.


== Nachteilsausgleich ==
== Nachteilsausgleiche ==
Die Feststellung berechtigt u. a. zur Freifahrt im öffentlichen Personenverkehr mit Kostenbeteiligung oder zur Kraftfahrzeugsteuerermäßigung. Darüber hinaus haben Betroffene einen Anspruch auf Rundfunkbeitragsermäßigung und einen Gebärdendolmetscher nach vorheriger Anmeldung im Bürgerbüro (Fax oder E-Mail).
Die Feststellung des Merkzeichens "Gl" berechtigt zur
 
* [[Beiblatt ÖPNV|unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr]] '''mit''' Kostenbeteiligung   '''oder'''
* [[Beiblatt Kfz-Steuer|Kraftfahrzeugsteuer-Ermäßigung]]
* Rundfunkbeitrag-Befreiung bei gleichzeitigem Vorliegen von Blindheit (Merkzeichen [[Merkzeichen TBl|TBL]]) bzw. -Ermäßigung mit Merkzeichen [[Merkzeichen RF|RF]]
* Inanspruchnahme von Geldleistungen nach dem Landesteilhabegeldgesetz ([https://mgs.brandenburg.de/mgs/de/themen/soziales/soziale-leistungen LTeilhGG]).


== Stichwörter/Querverweise ==
== Stichwörter/Querverweise ==
Merkzeichen, Ausweis


* Merkzeichen
== Rechtliche Grundlagen ==
* Ausweis
[https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__152.html Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB IX §§ 152 ff.],


== Rechtsgrundlagen ==
[https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__152.html Schwerbehindertenausweisverordnung]
[https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__69.html Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB IX §§ 69 ff.]


[https://www.gesetze-im-internet.de/schwbawv/BJNR004310981.html Schwerbehindertenausweisverordnung]
__INHALTSVERZEICHNIS_ERZWINGEN__

Aktuelle Version vom 31. Juli 2025, 06:47 Uhr

Das Merkzeichen „Gl“ im Schwerbehindertenausweis bedeutet „Gehörlosigkeit“.

Erläuterung zum Merkzeichen Gl

Gehörlos ist, wer von Geburt an taub ist oder das Gehör vollständig verloren hat. Gehörlos sind auch Hörbehinderte mit einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit beiderseits, wenn daneben schwere Sprachstörungen (schwer verständliche Lautsprache, geringer Sprachschatz) vorliegen.

Nachteilsausgleiche

Die Feststellung des Merkzeichens "Gl" berechtigt zur

Stichwörter/Querverweise

Merkzeichen, Ausweis

Rechtliche Grundlagen

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB IX §§ 152 ff.,

Schwerbehindertenausweisverordnung