Antragstellung
Auf Antrag stellen wir nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) das Vorliegen einer Behinderung, den Grad der Behinderung (GdB) sowie sonstige gesundheitliche Merkmale für die Inanspruchnahme von Leistungen und sonstigen Hilfen fest. Wird bei Ihnen ein GdB von wenigstens 50 festgestellt, dann haben Sie einen Anspruch auf den Schwerbehindertenausweis.
Feststellungsverfahren
Eine Behinderung im Sinne des Schwerbehindertenrecht wird festgestellt, wenn bei einem Menschen die körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.
Im Rahmen des Feststellungsverfahren wird geprüft, ob und ggf. welche Funktionsbeeinträchtigungen beim Antragstellenden vorliegen. Die Prüfung des Gesundheitszustandes erfolgt anhand der vorliegenden medizinischen Unterlagen, z.B. Befundberichte der behandelnden Ärzte, Krankenhaus- und/oder Reha-Entlassungsberichte. Sollten die vorliegenden Unterlagen für eine sachgerechte Entscheidung nicht ausreichen, kann eine ärztliche Begutachtung erforderlich werden. Die Grundlagen zur Bewertung der festgestellten Funktionsbeeinträchtigungen und des GdB bilden einheitliche Maßstäbe nach der Versorgungsmedizin-Verordnung mit den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen.
Der Feststellungsbescheid beinhaltet die vorliegende (Schwer-)Behinderung sowie den GdB. Außerdem werden die Voraussetzungen für bestimmte Merkzeichen festgestellt.
Antragsformular
Das Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht erfolgt nur auf Ihren Antrag hin.
Das Antragsformular "Antrag nach § 152 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) – Schwerbehindertenrecht" können Sie direkt bei uns telefonisch anfordern oder hier herunterladen, am Bildschirm ausfüllen, anschließend ausdrucken und uns per Post zuschicken. Das Formular können Sie für folgende Anliegen verwenden:
- Erstantrag zur Feststellung einer Behinderung und den GdB,
- Änderungsantrag bei Verschlechterung des Gesundheitszustandes,
- Zuerkennung von Merkzeichen,
- Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises.
Wenn Sie unsere Online-Dienste nutzen möchten, können Sie auch gerne unseren Online-Antrag verwenden.
Online-Antragstellung
Mit unserem Online-Antrag haben Sie die Möglichkeit, unabhängig von unseren Öffnungszeiten und rund um die Uhr von zu Hause aus den Antrag zur Feststellung einer Behinderung zu stellen. Über den folgenden Link gelangen Sie zu unserem Online-Antrag. Nach dem Starten werden Sie vom Programm informiert und geleitet.
Um den Online-Antrag vollständig ausfüllen zu können, halten Sie bitte zusätzlich zu den erforderlichen Unterlagen (ausgenommen Antragsformular) die nachfolgenden Daten bereit:
- Name und Anschrift Ihres Hausarztes und der weiteren behandelnden Fachärzte
- Namen und Anschrift der Krankenhäuser sowie Kur- oder Reha-Einrichtungen, des die Kur-/Reha-Maßnahme bewilligenden Leistungsträgers einschließlich Versicherungsnummer, Aufenthaltszeiträume und Station
- Name und Anschrift der Krankenkasse, Versicherungsnummer
- Wenn eine andere Verwaltungsbehörde (z. B. nach dem Sozialen Entschädigungsrecht), eine Berufsgenossenschaft oder ein Gericht bereits eine Feststellung zu den Gesundheitsstörungen, zur Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) oder zum Grad der Schädigungsfolgen (GdS) getroffen hat: Bezeichnung der Stelle, Aktenzeichen/Versicherungsnummer/Datum der Entscheidung/des Unfalles
Erforderliche Unterlagen
Die nachfolgenden Unterlagen werden zur Antragsstellung benötigt
Erforderlich
- Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (PDF oder online)
- Unterschriebene Einverständniserklärung (bei Online-Antrag diese per Post nachsenden)
Die nachfolgenden Unterlagen sind optional eingereicht werden, sofern Ihnen diese Unterlagen vorliegen. Somit erleichtern Sie uns die Bearbeitung Ihres Antrags.
Optional
- ggf. Nachweis über Aufenthaltsstatus in Kopie
- ggf. Vollmacht / Betreuerausweis (Kopie)
- ggf. ärztliche Unterlagen neueren Datums in Kopie
Ausstellung des Schwerbehindertenausweises
Wurde im Rahmen des Feststellungsverfahren bei Ihnen ein GdB von wenigstens 50 festgestellt, dann haben Sie einen Anspruch auf den Schwerbehindertenausweis. Dieser wird von uns ausgestellt und Ihnen ausgehändigt bzw. zugesandt. Sofern bereits ein Passbild in digitaler Form übersendet worden ist, kann der Schwerbehindertenausweis direkt nach dem Abschluss des Feststellungsverfahren ausgestellt werden. Ist dies nicht der Fall, dann bitten wir Sie um Zusendung eines Passbildes.
Behinderte Menschen, deren GdB weniger als 50 beträgt, haben keinen Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis.
Stichwörter/Querverweise
Antragstellung, Online-Antrag, Erstantrag, Neufeststellungsantrag, Schwerbehindertenantrag, Verschlimmerungsantrag