Schwerbehindertenausweis

Der Schwerbehindertenausweis ist ein bundesweit einheitlicher Nachweis in Deutschland, über den Status als schwerbehinderter Mensch. Ausgestellt wird dieser bei Anerkennung eines Grades der Behinderung (GdB) von wenigstens 50. Auf dem Ausweis sind der GdB, eventuelle Merkzeichen sowie die Dauer der Gültigkeit festgehalten.

Ausweisausstellung

Mit dem Schwerbehindertenausweis kann man sich gegenüber Arbeitgebern, Sozialleistungsträgern, Behörden und dergleichen ausweisen. Dies ist zum Beispiel notwendig, um per Gesetz festgelegte Nachteilausgleiche und Rechte in Anspruch nehmen zu können.

Der Schwerbehindertenausweis wird ab einem festgestellten Grad der Behinderung von 50 ausgestellt, da man ab einem GdB von 50 als schwerbehindert gilt. Die Grundfarbe des Schwerbehindertenausweises ist grün. Wer mit einer schwerbehinderten Person gleichgestellt ist (mit einem GdB von mindestens 30, aber unter 50), hat keinen Anspruch auf den Schwerbehindertenausweis.

Wird ein Merkzeichen festgestellt, dann ist der Schwerbehindertenausweis zweifarbig (grün-orange). Diesen erhalten schwerbehinderte Menschen, wenn sie aufgrund ihrer Funktionsbeeinträchtigung einen Anspruch auf vergünstigte oder unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr haben. Um dieses Recht in Anspruch nehmen zu können, erhalten Sie auf Antrag ein Beiblatt, das mit einer (aufgedruckten) Wertmarke versehen ist. Das Beiblatt ist Bestandteil des Schwerbehindertenausweises und nur zusammen mit diesem gültig.

Bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres erfolgt die Ausweisausstellung ohne Lichtbild. Nach Vollendung des 10. Lebensjahres ist ein Lichtbild erforderlich. Dieses kann postalisch bzw. per E-Mail eingereicht werden.

Ausweisverlängerung

Der Schwerbehindertenausweis wird in der Regel für einen befristeten Zeitraum ausgestellt. Eine unbefristete Ausstellung ist nur in Ausnahmefällen möglich.

Für eine Ausweisverlängerung muss kein Antrag gestellt werden. Läuft Ihr Schwerbehindertenausweis ab, können Sie formlos die Neuausstellung beantragen oder unser zentrales Kontaktformular nutzen oder sich telefonisch an das Servicecenter unserer Behörde wenden. Für die Ausstellung ist ein neues Lichtbild in der Größe 35 x 45 mm erforderlich.

Sie können auch in unseren Bürgerbüros vorsprechen und die Ausstellung eines neuen Schwerbehindertenausweises beantragen. Dieser wird Ihnen dann direkt vor Ort ausgestellt. Nutzen Sie hierfür auch unsere Online-Terminvergabe.

Verlust Schwerbehindertenausweis

Bei Verlust des Schwerbehindertenausweises oder der Wertmarke helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Bürgerbüros. Im Notfall ersetzen wir Ihren Ausweis und Ihre Wertmarke sofort. Nutzen Sie hierfür auch unsere Online-Terminvergabe.

Die Verlustmeldung kann auch schriftlich per Post oder über unser zentrales Kontaktformular angezeigt werden, unter Angabe des Geschäftszeichens (GZ) oder des vollständigen Namens und Geburtsdatum. Sofern bereits ein Passbild in digitaler Form übersendet worden ist, kann der Schwerbehindertenausweis direkt ausgestellt werden. Haben wir kein Lichtbild von Ihnen vorliegen, so senden Sie mit der Verlustmeldung bitte gleich ein Passbild mit.

Stichwörter/Querverweise

Verlängerung Ausweis, Ausweisverlängerung, Ausweisverlust, Gültigkeitsablauf

Rechtliche Grundlagen

Schwerbehindertenausweisverordnung