Antragsverlauf

Im Rahmen des Feststellungsverfahren wird nach einheitlichen Maßstäben geprüft, ob und ggf. welche Funktionsbeeinträchtigungen beim Antragstellenden vorliegen. Damit ist ein Verwaltungsverfahren verbunden, auch die Sichtung und Beurteilung von vorliegenden medizinischen Unterlagen erfordert. Mit Hilfe unserer Online-Abfrage können von zu Hause den aktuellen Bearbeitungsstand Ihres Antrages nachverfolgen.

Antragseingang und -bearbeitung

Haben Sie uns das ausgefüllte Antragsformular sowie die benötigten Unterlagen persönlich, postalisch oder online zukommen lassen, so erhalten Sie im Anschluss eine Eingangsbestätigung. Sollten Angaben fehlen oder wir weitere Unterlagen zur Beurteilung benötigen, fordern wir diese entweder direkt bei Ihnen oder bei den angegebenen Ärzten, Krankenhäusern, etc. an.

Die Schwerbehindertenakte wird nach Überprüfung auf Vollständigkeit der beigezogenen medizinischen Unterlagen dem Ärztlichen Dienst des LASV zur Stellungnahme oder ärztlichen Begutachtung übersandt. Nach Rücklauf befindet sich in der Akte eine gutachterliche Stellungnahme oder ein Gutachten, welche im Fachbereich geprüft werden müssen.

Online-Abfrage zum Bearbeitungsstand

Über die Online-Abfrage bieten wir Ihnen die Möglichkeit, einfach, schnell und von zu Hause jederzeit den aktuellen Bearbeitungsstand Ihres Antrages zu prüfen. Dafür benötigen Sie einen Internetzugang und eine E-Mail-Adresse. Zu der Online-Abfrage gelangen über diesen Link. Nach dem Starten werden Sie vom Programm informiert und geleitet.

Um die Online-Abfrage nutzen zu können, ist es wichtig, dass Sie uns bereits bei der Antragstellung Ihre E-Mail-Adresse bekannt gegeben haben. Nur so ist ein Abgleich Ihrer Angaben möglich.

Der aktuelle Bearbeitungsstand wird Ihnen als Bild bzw. Text angezeigt. Den abgebildeten Informationen können Sie die einzelnen Bearbeitungsphasen entnehmen. Die Haken machen deutlich, welche Bearbeitungsphase abgeschlossen sind.

Feststellungsbescheid

Kommt der Fachbereich zu einem schlüssigen Prüfungsergebnis, dann wird der Feststellungsbescheid für Sie gefertigt und an Sie versandt. Der Bescheid beinhaltet die vorliegende (Schwer-)Behinderung sowie den GdB. Außerdem sind in dem Feststellungsbescheid die Voraussetzungen für bestimmte Merkzeichen festgehalten.

Bei nicht schlüssigem Prüfungsergebnis erfolgt eine weitere Sachverhaltsaufklärung.

Stichwörter/Querverweise

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Rechtliche Grundlagen

§ 152 Feststellung der Behinderung, Ausweise

Schwerbehindertenausweisverordnung