Antragsverlauf

Im Rahmen des Feststellungsverfahren wird nach einheitlichen Maßstäben geprüft, ob und ggf. welche Funktionsbeeinträchtigungen beim Antragstellenden vorliegen. Damit ist ein Verwaltungsverfahren verbunden, dass auch die Sichtung und Beurteilung von vorliegenden medizinischen Unterlagen erfordert. Mit Hilfe unserer Online-Abfrage kann von zu Hause der aktuelle Bearbeitungsstand Ihres Antrages nachverfolgt werden.

Antragseingang und -bearbeitung

Haben Sie uns das ausgefüllte Antragsformular sowie die benötigten Unterlagen zukommen lassen, so erhalten Sie im Anschluss eine Eingangsbestätigung. Sollten Angaben fehlen oder wir weitere Unterlagen zur Beurteilung benötigen, fordern wir diese entweder direkt bei Ihnen oder bei den angegebenen Ärzten, Krankenhäusern, etc. an.

Ihr Schwerbehindertenvorgang wird nach Überprüfung auf Vollständigkeit der beigezogenen medizinischen Unterlagen dem Ärztlichen Dienst des LASV zur Stellungnahme oder ärztlichen Begutachtung vorgelegt. Dieser erstellt eine sog. Gutachtliche Stellungnahme, welche zusätzlich im Fachbereich geprüft wird.

Online-Abfrage zum Bearbeitungsstand

Über die Online-Abfrage bieten wir Ihnen die Möglichkeit, einfach, schnell und von zu Hause jederzeit den aktuellen Bearbeitungsstand Ihres Antrages zu prüfen. Dafür benötigen Sie einen Internetzugang und eine E-Mail-Adresse. Zu der Online-Abfrage gelangen Sie über diesen Link. Nach dem Starten werden Sie vom Programm informiert und geleitet.

Um die Online-Abfrage nutzen zu können, ist es wichtig, dass Sie uns bereits bei der Antragstellung Ihre E-Mail-Adresse bekannt gegeben haben. Nur so ist ein Abgleich Ihrer Angaben möglich.

Der aktuelle Bearbeitungsstand wird Ihnen als Bild bzw. Text angezeigt. Den abgebildeten Informationen können Sie die einzelnen Bearbeitungsphasen entnehmen. Die Haken machen deutlich, welche Bearbeitungsphasen abgeschlossen sind.

Feststellungsbescheid

Wird im Rahmen des Feststellungsverfahrens eine dauerhafte (länger als 6 Monate andauernde) Funktionsbeeinträchtigung festgestellt, welche mit einem GdB von mindestens 20 zu bewerten ist, dann wird für Sie ein Feststellungsbescheid gefertigt und an Sie versandt.

Der Bescheid beinhaltet die vorliegende (Schwer-)Behinderung, sowie den GdB (Grad der Behinderung). Sofern zutreffend, sind in dem Feststellungsbescheid auch die Voraussetzungen für bestimmte Merkzeichen festgehalten.

Wird im Rahmen des Feststellungsverfahrens keine dauerhafte Funktionsbeeinträchtigung festgestellt, dann erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.

Stichwörter/Querverweise

Antragsbearbeitung, Antragsverlauf, Bearbeitungszeit, Online-Antrag Bearbeitungsstand, Online-Abfrage Bearbeitungsstand

Rechtliche Grundlagen

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB IX § 152,

Schwerbehindertenausweisverordnung