Antragsverlauf

Das Feststellungsverfahren nach dem Scherbehindertenrecht erfolgt nur auf Ihren Antrag (Erstantrag zur Erstfeststellung) / Änderungsantrag (Neufeststellung) hin, den Sie gern auch online stellen können.

Hinweise zur Antragstellung

Handelt es sich um einen Verschlimmerungsantrag (Neufeststellung) ist das gleiche Formular zu benutzen wie beim Erstantrag (siehe oben) und entsprechend auszufüllen (Angabe des bisherigen Aktenzeichens und Angabe der neuen oder verschlimmerten Gesundheitsstörungen unter Punkt 2.2).

Sollten aussagekräftige ärztliche Befunde neueren Datums vorliegen, diese in Kopie beifügen. Alle weiteren notwendigen Befunde werden bei den angegebenen Ärzten und Institutionen vom Versorgungsamt angefordert. Bitte keine Original Unterlagen einreichen, da diese nicht zurückgeschickt werden können.

Die vollständige elektronische Akte wird dann dem Ärztlichen Dienst des Versorgungsamtes zur medizinischen Prüfung und Stellungnahme/Begutachtung vorgelegt. Eine Untersuchung findet nur statt, wenn vorliegende Unterlagen nicht ausreichen. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht!

Das Versorgungsamt wird über Anträge schnellstmöglich entscheiden. Wegen der hohen Zahl der Antragseingänge kann jedoch eine Bearbeitungszeit von mehreren Monaten nicht ausgeschlossen werden.

Der Antrag kann per Post geschickt, in den Hausbriefkasten des Landesamtes für Soziales und Versorgung eingeworfen, bei Beratungsbedarf auch persönlich im Bürgerbüro abgegeben oder per Mail, sowie online versandt (Einsendung der unterschriebenen Einverständniserklärung ist notwendig) werden.

Online-Antrag

Sie können den Antrag unabhängig von unseren Öffnungszeiten oder der Erreichbarkeit der Mitarbeiter/innen des LASV bequem von zu Hause aus und rund um die Uhr online stellen. Um zu dem Online-Antragstellung zu gelangen, klicken Sie bitte hier.

Nach dem Starten werden Sie vom Programm informiert und geleitet. Füllen Sie die Felder in den Formularseiten bestmöglich aus. Bei einigen Feldern wird Ihnen eine Auswahl angeboten, bei anderen tragen Sie die Informationen ein. Bitte beachten Sie, dass gekennzeichnete Pflichtfelder * ausgefüllt werden müssen.

Erforderliche Unterlagen

Die nachfolgenden Unterlagen werden zur Antragsstellung benötigt

Erforderlich

  • Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (PDF oder online)
  • Unterschriebene Einverständniserklärung (bei Online-Antrag diese per Post nachsenden)

Die nachfolgenden Unterlagen sind optional eingereicht werden, sofern Ihnen diese Unterlagen vorliegen. Somit erleichtern Sie uns die Bearbeitung Ihres Antrags.

Optional

  • ggf. Nachweis über Aufenthaltsstatus in Kopie
  • ggf. Vollmacht / Betreuerausweis (Kopie)
  • ggf. ärztliche Unterlagen neueren Datums in Kopie

Stichwörter/Querverweise

Erstantrag

Neufeststellungsantrag

Verschlimmerungsantrag

Schwerbehindertenantrag

Rechtliche Grundlagen

§ 152 Feststellung der Behinderung, Ausweise

Schwerbehindertenausweisverordnung