Merkzeichen H: Unterschied zwischen den Versionen

Zeile 8: Zeile 8:


* unentgeltliche [[Beiblatt ÖPNV|Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr ohne Kostenbeteiligung]] '''und'''  
* unentgeltliche [[Beiblatt ÖPNV|Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr ohne Kostenbeteiligung]] '''und'''  
* zur Inanspruchnahme der Kraftfahrzeug[[Beiblatt Kfz-Steuer|Kfz-Steuerbefreiung]]. Die Kfz-Steuerbefreiung kann mit dem Schwerbehindertenausweis beim zuständigen Zollamt beantragt werden.
* zur Inanspruchnahme der [[Beiblatt Kfz-Steuer|Kfz-Steuerbefreiung]]. Die Kfz-Steuerbefreiung kann mit dem Schwerbehindertenausweis beim zuständigen Zollamt beantragt werden.
* Inanspruchnahme von [https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33b.html Freibeträgen bei der Lohn- und Einkommenssteuer]
* Inanspruchnahme von [https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33b.html Freibeträgen bei der Lohn- und Einkommenssteuer]
* Inanspruchnahme der Fahrtkosten Krankenbeförderung
* Inanspruchnahme der Fahrtkosten [https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fahrkosten.html Krankenbeförderung]


== Stichwörter/Querverweise ==
== Stichwörter/Querverweise ==

Version vom 20. Juni 2025, 08:56 Uhr

Merkzeichen „H“ bedeutet im Schwerbehindertenausweis „Hilflosigkeit“

Erläuterung zum Merkzeichen H

Hilflos ist der Mensch, der infolge seiner Behinderung nicht nur vorübergehend für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens in erheblichem Umfang dauernd fremder Hilfe bedarf.

Nachteilsausgleiche

Das Merkzeichen "H" berechtigt zur:

Stichwörter/Querverweise

Merkzeichen, Ausweis

Rechtsgrundlagen

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB IX §§ 152 ff.,

Schwerbehindertenausweisverordnung