Merkzeichen Gl: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Merkzeichen Gl berechtigt zur
Das Merkzeichen Gl berechtigt zur


* [[Beiblatt ÖPNV|unentgeltlichen Beförderung in öffentlichen Verkehrsmitteln]]
* [[Beiblatt ÖPNV|unentgeltlichen Beförderung in öffentlichen Verkehrsmitteln]] mit Kostenbeteiligung
* [[Beiblatt Kfz-Steuer|Kraftfahrzeugsteuer-Ermäßigung bei Schwerbehinderung]]
* [[Beiblatt Kfz-Steuer|Kraftfahrzeugsteuer-Ermäßigung bei Schwerbehinderung]]
* Rundfunkbeitrag Befreiung Ermäßigung bei gleichzeitigem Vorliegen von Blindheit bzw. mit Merkzeichen RF
* Rundfunkbeitrag Befreiung Ermäßigung bei gleichzeitigem Vorliegen von Blindheit bzw. mit Merkzeichen RF

Version vom 15. April 2025, 12:46 Uhr

Merkzeichen „Gl“ - „Gehörlosigkeit“

Erläuterung zum Merkzeichen Gl

Gehörlos ist, wer von Geburt an taub ist oder das Gehör vollständig verloren hat. Gehörlos sind auch Hörbehinderte mit einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit beiderseits, wenn daneben schwere Sprachstörungen (schwer verständliche Lautsprache, geringer Sprachschatz) vorliegen.

Nachteilsausgleiche

Das Merkzeichen Gl berechtigt zur

Stichwörter/Querverweise

Merkzeichen, Ausweis

Rechtliche Grundlagen

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB IX §§ 152 ff.,

Schwerbehindertenausweisverordnung