Merkzeichen Gl: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Merkzeichen Gl berechtigt zur
Das Merkzeichen Gl berechtigt zur


* unentgeltlichen Beförderung in öffentlichen Verkehrsmitteln
* [[Beiblatt ÖPNV|unentgeltlichen Beförderung in öffentlichen Verkehrsmitteln]]
* Kraftfahrzeugsteuer-Ermäßigung  bei Schwerbehinderung
* [[Beiblatt Kfz-Steuer|Kraftfahrzeugsteuer-Ermäßigung]] bei Schwerbehinderung
* Rundfunkbeitrag Befreiung Ermäßigung bei gleichzeitigem Vorliegen von Blindheit bzw. mit Merkzeichen RF
* [https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/befreiung_oder_ermaessigung_beantragen/index_ger.html Rundfunkbeitrag Befreiung Ermäßigung bei gleichzeitigem Vorliegen von Blindheit bzw. mit Merkzeichen RF]


== Stichwörter/Querverweise ==
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Version vom 29. April 2024, 07:31 Uhr

Merkzeichen „Gl“ - „Gehörlosigkeit“

Erläuterung zum Merkzeichen Gl

Gehörlos ist, wer von Geburt an taub ist oder das Gehör vollständig verloren hat. Gehörlos sind auch Hörbehinderte mit einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit beiderseits, wenn daneben schwere Sprachstörungen (schwer verständliche Lautsprache, geringer Sprachschatz) vorliegen.

Nachteilsausgleiche

Das Merkzeichen Gl berechtigt zur

Stichwörter/Querverweise

  • Merkzeichen
  • Ausweis

Rechtsgrundlagen

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB IX §§ 69 ff.

Schwerbehindertenausweisverordnung