Merkzeichen Bl: Unterschied zwischen den Versionen

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== Nachteilsausgleiche ==
== Nachteilsausgleiche ==
Die Feststellung berechtigt u. a. zur [[Beiblatt ÖPNV|Freifahrt im öffentlichen Personenverkehr]], zur Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht, zu [[EU- Parkausweis blau|Parkerleichterungen]], zur Befreiung von der [[Beiblatt Kfz-Steuer|Kraftfahrzeugsteuer]] sowie zu Freibeträgen bei der Lohn- und Einkommensteuer.  
Die Feststellung berechtigt u. a. zur [[Beiblatt ÖPNV|Freifahrt im öffentlichen Personenverkehr]], zur [https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/befreiung_oder_ermaessigung_beantragen/index_ger.html Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht], zu [[EU- Parkausweis blau|Parkerleichterungen]], zur Befreiung von der [[Beiblatt Kfz-Steuer|Kraftfahrzeugsteuer]] sowie zu Freibeträgen bei der Lohn- und Einkommensteuer.  


== Stichwörter/Querverweise ==
== Stichwörter/Querverweise ==

Version vom 26. April 2024, 08:40 Uhr

Merkzeichen „Bl“ - „Blindheit“

Erläuterung zum Merkzeichen Bl

Blind ist der Mensch mit Behinderung, dem das Augenlicht vollständig fehlt. Als blind ist auch der Mensch mit Behinderung anzusehen, dessen Sehschärfe auf keinem Auge und auch nicht bei beidäugiger Prüfung mehr als 1/50 beträgt oder wenn andere Störungen des Sehvermögens von einem solchen Schweregrad vorliegen, dass sie dieser Beeinträchtigung der Sehschärfe gleichzusetzen sind.

Nachteilsausgleiche

Die Feststellung berechtigt u. a. zur Freifahrt im öffentlichen Personenverkehr, zur Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht, zu Parkerleichterungen, zur Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer sowie zu Freibeträgen bei der Lohn- und Einkommensteuer.

Stichwörter/Querverweise

  • Merkzeichen
  • Ausweis

Rechtsgrundlagen

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB IX §§ 69 ff.

Schwerbehindertenausweisverordnung