Parkerleichterungen: Unterschied zwischen den Versionen

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Schwerbehinderte Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen „ aG“), mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie blinde Menschen (Merkzeichen „Bl“) können bei der Straßenverkehrsbehörde eine Parkerleichterung beantragen. Für einzelne besondere Personengruppen gibt es weitere Ausnahmegenehmigungen.
Schwerbehinderte Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen „ aG“), mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie blinde Menschen (Merkzeichen „Bl“) können bei der Straßenverkehrsbehörde eine Parkerleichterung beantragen. Für einzelne besondere Personengruppen gibt es weitere Ausnahmegenehmigungen.
== Voraussetzungen/ Anspruch ==
== Arten von Parkausweisen ==
== Stichwörter/Querverweise ==
== Rechtliche Grundlagen ==


== Arten von Parkausweisen ==
== Arten von Parkausweisen ==

Version vom 25. Mai 2022, 09:25 Uhr

Schwerbehinderte Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen „ aG“), mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie blinde Menschen (Merkzeichen „Bl“) können bei der Straßenverkehrsbehörde eine Parkerleichterung beantragen. Für einzelne besondere Personengruppen gibt es weitere Ausnahmegenehmigungen.

Voraussetzungen/ Anspruch

Arten von Parkausweisen

Stichwörter/Querverweise

Rechtliche Grundlagen

Arten von Parkausweisen

Blauer EU-Parkausweis

Parkausweis orange

Stichwörter/Querverweise

Rechtliche Grundlagen

§46 StVO-Straßenverkehrsordnung

Verwaltungsvorschriften zu § 46 STVO

Flyer Parkerleichterungen