Merkzeichen H: Unterschied zwischen den Versionen

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== Nachteilsausgleiche ==
== Nachteilsausgleiche ==
Das Merkzeichen "H" berechtigt zur:
Das Merkzeichen "H" berechtigt u.a. zur:


* [[Beiblatt ÖPNV|unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr]] '''ohne''' Kostenbeteiligun<u>g</u> '''und'''  
* [[Beiblatt ÖPNV|unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr]] '''ohne''' Kostenbeteiligun<u>g</u> '''und'''  

Version vom 20. Juni 2025, 09:52 Uhr

Merkzeichen „H“ bedeutet im Schwerbehindertenausweis „Hilflosigkeit“

Erläuterung zum Merkzeichen H

Hilflos ist der Mensch, der infolge seiner Behinderung nicht nur vorübergehend für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens in erheblichem Umfang dauernd fremder Hilfe bedarf.

Nachteilsausgleiche

Das Merkzeichen "H" berechtigt u.a. zur:

Stichwörter/Querverweise

Merkzeichen, Ausweis

Rechtsgrundlagen

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB IX §§ 152 ff.,

Schwerbehindertenausweisverordnung