Merkzeichen H: Unterschied zwischen den Versionen

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== Nachteilsausgleiche ==
== Nachteilsausgleiche ==
Mit dem Merkzeichen "H" haben Betroffene Anspruch auf unentgeltliche [[Beiblatt ÖPNV|Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr ohne Kostenbeteiligung]] und [[Beiblatt Kfz-Steuer|Kfz-Steuerbefreiung]]. Die Kfz-Steuerbefreiung kann mit dem Schwerbehindertenausweis beim zuständigen Zollamt beantragt werden.
Das Merkzeichen "H" berechtigt zur:


Darüber hinaus bestehen Nachteilsausgleiche bei der [https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33b.html Einkommensteuer (Freibetrag)] oder bei Krankenfahrtkosten (Zuständigkeit: Krankenhasse).
* unentgeltliche [[Beiblatt ÖPNV|Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr ohne Kostenbeteiligung]] '''und'''
* [[Beiblatt Kfz-Steuer|Kfz-Steuerbefreiung]]. Die Kfz-Steuerbefreiung kann mit dem Schwerbehindertenausweis beim zuständigen Zollamt beantragt werden.
* Inanspruchnahme des Pauschbetrages
* Inanspruchnahme der Fahrtkosten Krankenbeförderung


== Stichwörter/Querverweise ==
== Stichwörter/Querverweise ==

Version vom 20. Juni 2025, 08:51 Uhr

Merkzeichen „H“ bedeutet im Schwerbehindertenausweis „Hilflosigkeit“

Erläuterung zum Merkzeichen H

Hilflos ist der Mensch, der infolge seiner Behinderung nicht nur vorübergehend für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens in erheblichem Umfang dauernd fremder Hilfe bedarf.

Nachteilsausgleiche

Das Merkzeichen "H" berechtigt zur:

Stichwörter/Querverweise

Merkzeichen, Ausweis

Rechtsgrundlagen

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB IX §§ 152 ff.,

Schwerbehindertenausweisverordnung