Merkzeichen Bl: Unterschied zwischen den Versionen
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* , zur [https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/befreiung_oder_ermaessigung_beantragen/index_ger.html Ermäßigung der Rundfunkgebührenpflicht], zu [[EU- Parkausweis blau|Parkerleichterungen]], zur Befreiung von der [[Beiblatt Kfz-Steuer|Kraftfahrzeugsteuer]], zu [https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33b.html Freibeträgen bei der Lohn- und Einkommensteuer] sowie zur Inanspruchnahme von Leistungen der [https://mgs.brandenburg.de/mgs/de/themen/soziales/soziale-leistungen/ Blindenhilfe] und nach dem [https://mgs.brandenburg.de/mgs/de/themen/familie/familienratgeber/artikel/~landespflegegeld-und-hilfe-zur-pflege Landespflegegeldgesetz] | |||
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Version vom 20. Juni 2025, 10:00 Uhr
Das Merkzeichen „Bl“ im Schwerbehindertenausweis steht für „Blindheit“.
Erläuterung zum Merkzeichen Bl
Blind ist der Mensch mit Behinderung, dem das Augenlicht vollständig fehlt. Als blind ist auch der Mensch mit Behinderung anzusehen, dessen Sehschärfe auf keinem Auge und auch nicht bei beidäugiger Prüfung mehr als 1/50 beträgt oder wenn andere Störungen des Sehvermögens von einem solchen Schweregrad vorliegen, dass sie dieser Beeinträchtigung der Sehschärfe gleichzusetzen sind.
Nachteilsausgleiche
Das Merkzeichen "Bl" berechtigt u. a. zur:
- unentgeltlichen Beförderung imunentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr ohne Kostenbeteiligung und
- Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer
- , zur Ermäßigung der Rundfunkgebührenpflicht, zu Parkerleichterungen, zur Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer, zu Freibeträgen bei der Lohn- und Einkommensteuer sowie zur Inanspruchnahme von Leistungen der Blindenhilfe und nach dem Landespflegegeldgesetz
Stichwörter/Querverweise
Merkzeichen, Ausweis
Rechtsgrundlagen
Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB IX §§ 152 ff.,
Schwerbehindertenausweisverordnung