Merkzeichen Bl: Unterschied zwischen den Versionen

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== Nachteilsausgleiche ==
== Nachteilsausgleiche ==
Die Feststellung berechtigt u. a. zur [[Beiblatt ÖPNV|Freifahrt im öffentlichen Personenverkehr]], zur [https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/befreiung_oder_ermaessigung_beantragen/index_ger.html Ermäßigung der Rundfunkgebührenpflicht], zu [[EU- Parkausweis blau|Parkerleichterungen]], zur Befreiung von der [[Beiblatt Kfz-Steuer|Kraftfahrzeugsteuer]], zu [https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33b.html Freibeträgen bei der Lohn- und Einkommensteuer] sowie zur Inanspruchnahme von Leistungen der [https://mgs.brandenburg.de/mgs/de/themen/soziales/soziale-leistungen/ Blindenhilfe] und nach dem Landespflegegeldgesetz (Blindengeld)
Die Feststellung berechtigt u. a. zur [[Beiblatt ÖPNV|Freifahrt im öffentlichen Personenverkehr]], zur [https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/befreiung_oder_ermaessigung_beantragen/index_ger.html Ermäßigung der Rundfunkgebührenpflicht], zu [[EU- Parkausweis blau|Parkerleichterungen]], zur Befreiung von der [[Beiblatt Kfz-Steuer|Kraftfahrzeugsteuer]], zu [https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33b.html Freibeträgen bei der Lohn- und Einkommensteuer] sowie zur Inanspruchnahme von Leistungen der [https://mgs.brandenburg.de/mgs/de/themen/soziales/soziale-leistungen/ Blindenhilfe] und nach dem [https://mgs.brandenburg.de/mgs/de/themen/familie/familienratgeber/artikel/~landespflegegeld-und-hilfe-zur-pflege Landespflegegeldgesetz]


== Stichwörter/Querverweise ==
== Stichwörter/Querverweise ==

Version vom 20. Juni 2025, 08:15 Uhr

Das Merkzeichen „Bl“ im Schwerbehindertenausweis steht für „Blindheit“.

Erläuterung zum Merkzeichen Bl

Blind ist der Mensch mit Behinderung, dem das Augenlicht vollständig fehlt. Als blind ist auch der Mensch mit Behinderung anzusehen, dessen Sehschärfe auf keinem Auge und auch nicht bei beidäugiger Prüfung mehr als 1/50 beträgt oder wenn andere Störungen des Sehvermögens von einem solchen Schweregrad vorliegen, dass sie dieser Beeinträchtigung der Sehschärfe gleichzusetzen sind.

Nachteilsausgleiche

Die Feststellung berechtigt u. a. zur Freifahrt im öffentlichen Personenverkehr, zur Ermäßigung der Rundfunkgebührenpflicht, zu Parkerleichterungen, zur Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer, zu Freibeträgen bei der Lohn- und Einkommensteuer sowie zur Inanspruchnahme von Leistungen der Blindenhilfe und nach dem Landespflegegeldgesetz

Stichwörter/Querverweise

Merkzeichen, Ausweis

Rechtsgrundlagen

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB IX §§ 152 ff.,

Schwerbehindertenausweisverordnung