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Der Verlust des [[Feststellungsbescheid|Feststellungsbescheides]] muss schriftlich, unter Angabe des Geschäftszeichens (GZ) oder des vollständigen Namens und Geburtsdatums, angezeigt werden. Sie erhalten auf dem Postweg ein Duplikat Ihres verloren gegangenen Bescheides. | Der Verlust des [[Feststellungsbescheid|Feststellungsbescheides]] muss schriftlich, unter Angabe des Geschäftszeichens (GZ) oder des vollständigen Namens und Geburtsdatums, angezeigt werden. Sie erhalten auf dem Postweg ein Duplikat Ihres verloren gegangenen Bescheides. | ||
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[[Feststellungsbescheid]] | |||
Version vom 28. Mai 2024, 11:28 Uhr
Sofern Ihnen wichtige Dokumente (Ausweis, Bescheinigungen, Beiblatt, Bescheid) im Zusammenhang mit Ihrer Antragstellung zum Schwerbehindertenausweis verloren gegangen sind, können Sie sich schriftlich an das LASV wenden oder sich telefonisch beraten lassen.
Verlust Ausweis
Der Verlust des Schwerbehindertenausweises muss schriftlich, unter Angabe des Geschäftszeichens (GZ) oder des vollständigen Namens und Geburtsdatum, angezeigt werden.
Im Regelfall ist ein Passbild zu übersenden, da aus datenschutzrechtlichen Gründen Ihr altes Passbild nach bestimmten Zeiträumen vernichtet wird. Sofern im Datenbestand das Passbild noch in digitaler Form vorliegt (ca. 3 Monate nach Ausweisausstellung), kann unmittelbar nach Verlustanzeige ein Duplikat zu Ihrem verloren gegangenen Ausweis ausgestellt werden.
Sofern Sie persönlich in unserem Bürgerbüro den Verlust melden, kann bei Vorlage eines Passbildes eine sofortige Neuausstellung erfolgen. Bitte beachten Sie, dass für eine persönliche Vorsprache im Bürgerbüro, ein Termin vereinbart werden muss.
Verlust von Bescheinigungen
Der Verlust von Bescheinigungen z.B.
- Bescheinigung für das Finanzamt,
- Bescheinigung für die Telekom
- GEZ- Bescheinigung; Befreiung/ Ermäßigung vom Rundfunkbeitrag
- Bescheinigung zur Vorlage bei den Straßenverkehrsbehörden
muss schriftlich unter Angabe des Geschäftszeichens (GZ) oder des vollständigen Namens und Geburtsdatum angezeigt werden. Sie erhalten auf dem Postweg ein Duplikat Ihrer verloren gegangenen Bescheinigung
Verlust Beiblatt zum Ausweis
Über den Verlust des Beiblattes können Sie uns telefonisch (eine schriftliche Mitteilung ist nicht erforderlich) unter Angabe des Geschäftszeichens (GZ) oder des vollständigen Namens und Geburtsdatum, informieren. Sie erhalten auf dem Postweg ein Duplikat Ihres verloren gegangenen Beiblattes. Das gilt sowohl für Beiblätter mit entgeltlicher oder unentgeltlicher Wertmarke als auch für das KFZ-Beiblatt ohne Wertmarke.
Verlust Bescheid
Der Verlust des Feststellungsbescheides muss schriftlich, unter Angabe des Geschäftszeichens (GZ) oder des vollständigen Namens und Geburtsdatums, angezeigt werden. Sie erhalten auf dem Postweg ein Duplikat Ihres verloren gegangenen Bescheides.