Merkzeichen Gl: Unterschied zwischen den Versionen
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Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB IX §§ 152 ff. | |||
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Version vom 29. April 2024, 11:29 Uhr
Merkzeichen „Gl“ - „Gehörlosigkeit“
Erläuterung zum Merkzeichen Gl
Gehörlos ist, wer von Geburt an taub ist oder das Gehör vollständig verloren hat. Gehörlos sind auch Hörbehinderte mit einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit beiderseits, wenn daneben schwere Sprachstörungen (schwer verständliche Lautsprache, geringer Sprachschatz) vorliegen.
Nachteilsausgleiche
Das Merkzeichen Gl berechtigt zur
- unentgeltlichen Beförderung in öffentlichen Verkehrsmitteln
- Kraftfahrzeugsteuer-Ermäßigung bei Schwerbehinderung
- Rundfunkbeitrag Befreiung Ermäßigung bei gleichzeitigem Vorliegen von Blindheit bzw. mit Merkzeichen RF
Stichwörter/Querverweise
- Merkzeichen
- Ausweis
Rechtsgrundlagen
Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB IX §§ 152 ff.