Parkerleichterungen: Unterschied zwischen den Versionen

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== Stichwörter/Querverweise ==
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== Rechtliche Grundlage ==
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[https://www.stvo.de/strassenverkehrsordnung/124-46-ausnahmegenehmigung-und-erlaubnis §46 StVO-Straßenverkehrsordnung]

Version vom 25. Mai 2022, 07:15 Uhr

Schwerbehinderte Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen „ aG“), mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie blinde Menschen (Merkzeichen „Bl“) können bei der Straßenverkehrsbehörde eine Parkerleichterung beantragen. Für einzelne besondere Personengruppen gibt es weitere Ausnahmegenehmigungen.

Voraussetzungen/ Anspruch

Arten von Parkausweisen

Blauer EU-Parkausweis

Parkausweis orange

Stichwörter/Querverweise

Rechtliche Grundlagen

§46 StVO-Straßenverkehrsordnung