Verlust von Dokumenten: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Datei:Schwerbehindertenausweis (c) LASV.jpg|mini|Schwerbehindertenausweis und Beiblatt]]
Sofern Ihnen wichtige Dokumente (Ausweis, Bescheinigungen, Beiblatt, Bescheid) im Zusammenhang mit Ihrer Antragstellung zum Schwerbehindertenausweis verloren gegangen sind, können Sie direkt das Portal der Online-Anträge nutzen oder sich über das zentrale Kontaktformular an das LASV wenden oder sich von den Mitarbeiter*innen des Servicecenters telefonisch beraten lassen.


=Schwerbehindertenausweis / Bescheinigungen=
== Verlust Ausweis ==
Der Verlust des [[Schwerbehindertenausweis|Schwerbehindertenausweises]] muss schriftlich, unter Angabe des Geschäftszeichens (GZ) oder des vollständigen Namens und Geburtsdatum, angezeigt werden. Sie können hierfür unser Portal für Online-Anträge [https://schwerbehindertenantrag.brandenburg.de/fv/spa/Ozg/portal Ausweis beantragen]  nutzen.


Der Schwerbehindertenausweis ist ein bundesweit einheitlicher Nachweis in Deutschland, über den Status als <u>schwerbehinderter Mensch</u> (7). Ausgestellt wird dieser bei Anerkennung eines Grades der Behinderung (GdB) von wenigstens 50. In ihm sind der Grad der Behinderung (GdB) und eventuelle <u>Merkzeichen</u> (I) festgehalten, außerdem die <u>Dauer der Gültigkeit</u> (30).
Im Regelfall ist ein Passbild zu übersenden, da aus datenschutzrechtlichen Gründen Ihr altes Passbild nach bestimmten Zeiträumen vernichtet wird. Bei der Nutzung der Online-Antragstellung können Sie das Passbild auch online hochladen. Sofern im Datenbestand das Passbild noch in digitaler Form vorliegt (ca. 3 Monate nach Ausweisausstellung), kann unmittelbar nach Verlustanzeige ein Duplikat zu Ihrem verloren gegangenen Ausweis ausgestellt werden.


== Ausweisausstellung ==
Sofern Sie persönlich in unserem [https://lasv.brandenburg.de/lasv/de/schwerbehinderung/kontakt/ Bürgerbüro] den Verlust melden, kann bei Vorlage eines Passbildes eine sofortige Neuausstellung erfolgen. Bitte beachten Sie, dass für eine persönliche Vorsprache im Bürgerbüro, ein Termin vereinbart werden muss. Nutzen Sie dazu gern auch unsere [https://termin-lasv.brandenburg.de/select2?md=1 Online Terminvergabe]
Ein Ausweis wird erst ab einem festgestellten Grad der Behinderung (GdB) von 50 ausgestellt. Bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres wird der Ausweis ohne Lichtbild ausgestellt. Ein Lichtbild kann postalisch bzw. per E-Mail (Homepage) eingereicht werden.


==== Ausweisverlängerung ====
== Verlust von Bescheinigungen ==
Es muss kein Antrag gestellt werden, ein formloses Schreiben ist ausreichend. Die Verlängerung ist erst im letzten Monat der Gültigkeit notwendig. Für die Ausstellung ist ein neues Lichtbild erforderlich. Der Altausweis muss zurückgegeben werden. Ggf. ist die Vorlage einer Kopie der Verlängerung des Aufenthaltsstatus mitzusenden.
Der Verlust von Bescheinigungen z.B.


== Verlust von Dokumenten (II, 8, 95) ==
* Bescheinigung für das Finanzamt,
Zu diesen Dokumenten zählen 


# Verlust Ausweis (II, 7)
* Bescheinigung für die Telekom
# Verlust Bescheinigung (II, 97)
# Verlust Beiblatt (II, 20)
# Verlust Bescheid (I-1/ II-2)


== Bescheinigungen (97) ==
* GEZ- Bescheinigung; Befreiung/ Ermäßigung vom Rundfunkbeitrag
Dieser Artikel muss erst verfasst werden


# Telekom-Bescheinigung
* Bescheinigung zur Vorlage bei den Straßenverkehrsbehörden
# GEZ-Bescheinigung
 
# Bescheinigung Finanzamt
muss schriftlich unter Angabe des Geschäftszeichens (GZ) oder des vollständigen Namens und Geburtsdatum angezeigt werden.  Für die Verlustanzeige können Sie auch unser zentrales [https://lasv.brandenburg.de/lasv/de/schwerbehinderung/kontakt/ Kontaktformular] nutzen. Sie erhalten auf dem Postweg ein Duplikat Ihrer verloren gegangenen Bescheinigung.
# Bescheinigung fast aG
 
== Verlust Beiblatt zum Ausweis ==
Den Verlust des Beiblattes können Sie direkt über unser Portal für Online-Anträge  [https://lasv.brandenburg.de/lasv/de/schwerbehinderung/online-antraege/ Beiblatt beantragen] unter Angabe des Geschäftszeichens (GZ) oder des vollständigen Namens und Geburtsdatum, anzeigen. Sie erhalten auf dem Postweg ein Duplikat Ihres verloren gegangenen Beiblattes. Das gilt sowohl für Beiblätter mit entgeltlicher oder unentgeltlicher Wertmarke, als auch für das KFZ-Beiblatt ohne Wertmarke.
 
== Verlust Bescheid ==
Der Verlust des [[Feststellungsbescheid|Feststellungsbescheides]] muss schriftlich, unter Angabe des Geschäftszeichens (GZ) oder des vollständigen Namens und Geburtsdatums, angezeigt werden. Auch hierfür steht Ihnen das zentrale [https://lasv.brandenburg.de/lasv/de/schwerbehinderung/kontakt/ Kontaktformular] zur Verfügung. Sie erhalten auf dem Postweg ein Duplikat Ihres verloren gegangenen Bescheides.
 
== Stichwörter/Querverweise ==
[[Feststellungsbescheid]], [[Schwerbehindertenausweis]], [[Bürgerbüro]]
 
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Aktuelle Version vom 10. August 2026, 08:58 Uhr

Sofern Ihnen wichtige Dokumente (Ausweis, Bescheinigungen, Beiblatt, Bescheid) im Zusammenhang mit Ihrer Antragstellung zum Schwerbehindertenausweis verloren gegangen sind, können Sie direkt das Portal der Online-Anträge nutzen oder sich über das zentrale Kontaktformular an das LASV wenden oder sich von den Mitarbeiter*innen des Servicecenters telefonisch beraten lassen.

Verlust Ausweis

Der Verlust des Schwerbehindertenausweises muss schriftlich, unter Angabe des Geschäftszeichens (GZ) oder des vollständigen Namens und Geburtsdatum, angezeigt werden. Sie können hierfür unser Portal für Online-Anträge Ausweis beantragen nutzen.

Im Regelfall ist ein Passbild zu übersenden, da aus datenschutzrechtlichen Gründen Ihr altes Passbild nach bestimmten Zeiträumen vernichtet wird. Bei der Nutzung der Online-Antragstellung können Sie das Passbild auch online hochladen. Sofern im Datenbestand das Passbild noch in digitaler Form vorliegt (ca. 3 Monate nach Ausweisausstellung), kann unmittelbar nach Verlustanzeige ein Duplikat zu Ihrem verloren gegangenen Ausweis ausgestellt werden.

Sofern Sie persönlich in unserem Bürgerbüro den Verlust melden, kann bei Vorlage eines Passbildes eine sofortige Neuausstellung erfolgen. Bitte beachten Sie, dass für eine persönliche Vorsprache im Bürgerbüro, ein Termin vereinbart werden muss. Nutzen Sie dazu gern auch unsere Online Terminvergabe

Verlust von Bescheinigungen

Der Verlust von Bescheinigungen z.B.

  • Bescheinigung für das Finanzamt,
  • Bescheinigung für die Telekom
  • GEZ- Bescheinigung; Befreiung/ Ermäßigung vom Rundfunkbeitrag
  • Bescheinigung zur Vorlage bei den Straßenverkehrsbehörden

muss schriftlich unter Angabe des Geschäftszeichens (GZ) oder des vollständigen Namens und Geburtsdatum angezeigt werden. Für die Verlustanzeige können Sie auch unser zentrales Kontaktformular nutzen. Sie erhalten auf dem Postweg ein Duplikat Ihrer verloren gegangenen Bescheinigung.

Verlust Beiblatt zum Ausweis

Den Verlust des Beiblattes können Sie direkt über unser Portal für Online-Anträge Beiblatt beantragen unter Angabe des Geschäftszeichens (GZ) oder des vollständigen Namens und Geburtsdatum, anzeigen. Sie erhalten auf dem Postweg ein Duplikat Ihres verloren gegangenen Beiblattes. Das gilt sowohl für Beiblätter mit entgeltlicher oder unentgeltlicher Wertmarke, als auch für das KFZ-Beiblatt ohne Wertmarke.

Verlust Bescheid

Der Verlust des Feststellungsbescheides muss schriftlich, unter Angabe des Geschäftszeichens (GZ) oder des vollständigen Namens und Geburtsdatums, angezeigt werden. Auch hierfür steht Ihnen das zentrale Kontaktformular zur Verfügung. Sie erhalten auf dem Postweg ein Duplikat Ihres verloren gegangenen Bescheides.

Stichwörter/Querverweise

Feststellungsbescheid, Schwerbehindertenausweis, Bürgerbüro