Merkzeichen Bl: Unterschied zwischen den Versionen

 
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Merkzeichen „Bl“ - „Blindheit“
Das Merkzeichen „Bl“ im Schwerbehindertenausweis steht für „Blindheit“.


== Erläuterung zum Merkzeichen Bl ==
== Erläuterung zum Merkzeichen Bl ==
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== Nachteilsausgleiche ==
== Nachteilsausgleiche ==
Die Feststellung berechtigt u. a. zur [[Beiblatt ÖPNV|Freifahrt im öffentlichen Personenverkehr]], zur Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht, zu [[EU- Parkausweis blau|Parkerleichterungen]], zur Befreiung von der [[Beiblatt Kfz-Steuer|Kraftfahrzeugsteuer]] sowie zu Freibeträgen bei der Lohn- und Einkommensteuer.  
Die Feststellung des Merkzeichens Merkzeichen "Bl" berechtigt u. a. zur:
 
* [[Beiblatt ÖPNV|unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr]] '''ohne''' Kostenbeteiligung '''und'''
* [[Beiblatt Kfz-Steuer|Kraftfahrzeugsteuerbefreiung]]
* [https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/befreiung_oder_ermaessigung_beantragen/index_ger.html Ermäßigung der Rundfunkgebührenpflicht],  
* Inanspruchnahme von [[EU- Parkausweis blau|Parkerleichterungen]],  
* Inanspruchnahme von [https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33b.html Freibeträgen bei der Lohn- und Einkommensteuer] sowie
* Inanspruchnahme von Leistungen der [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__72.html Blindenhilfe]  und nach dem Landespflegegeldgesetz ([https://mgs.brandenburg.de/mgs/de/themen/soziales/soziale-leistungen/ LTeilhGG])
* Inanspruchnahme von Fahrtkosten [https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fahrkosten.htm Krankenbeförderung]


== Stichwörter/Querverweise ==
== Stichwörter/Querverweise ==
 
Merkzeichen, Ausweis
* Merkzeichen
* Ausweis


== Rechtsgrundlagen ==
== Rechtsgrundlagen ==
[https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__69.html Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB IX §§ 69 ff.]
[https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__152.html Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB IX §§ 152 ff.],


[https://www.gesetze-im-internet.de/schwbawv/BJNR004310981.html Schwerbehindertenausweisverordnung]
[https://www.gesetze-im-internet.de/schwbawv/BJNR004310981.html Schwerbehindertenausweisverordnung]
__INHALTSVERZEICHNIS_ERZWINGEN__

Aktuelle Version vom 31. Juli 2025, 06:56 Uhr

Das Merkzeichen „Bl“ im Schwerbehindertenausweis steht für „Blindheit“.

Erläuterung zum Merkzeichen Bl

Blind ist der Mensch mit Behinderung, dem das Augenlicht vollständig fehlt. Als blind ist auch der Mensch mit Behinderung anzusehen, dessen Sehschärfe auf keinem Auge und auch nicht bei beidäugiger Prüfung mehr als 1/50 beträgt oder wenn andere Störungen des Sehvermögens von einem solchen Schweregrad vorliegen, dass sie dieser Beeinträchtigung der Sehschärfe gleichzusetzen sind.

Nachteilsausgleiche

Die Feststellung des Merkzeichens Merkzeichen "Bl" berechtigt u. a. zur:

Stichwörter/Querverweise

Merkzeichen, Ausweis

Rechtsgrundlagen

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB IX §§ 152 ff.,

Schwerbehindertenausweisverordnung