Verlust von Dokumenten: Unterschied zwischen den Versionen
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Sofern Ihnen wichtige Dokumente (Ausweis, Bescheinigungen, Beiblatt, Bescheid) im Zusammenhang mit Ihrer Antragstellung zum Schwerbehindertenausweis verloren gegangen sind, können Sie sich | Sofern Ihnen wichtige Dokumente (Ausweis, Bescheinigungen, Beiblatt, Bescheid) im Zusammenhang mit Ihrer Antragstellung zum Schwerbehindertenausweis verloren gegangen sind, können Sie direkt das Portal der Online-Anträge nutzen oder sich über das zentrale Kontaktformular an das LASV wenden oder sich von den Mitarbeiter*innen des Servicecenters telefonisch beraten lassen. | ||
== Verlust Ausweis == | == Verlust Ausweis == | ||
Der Verlust des [[Schwerbehindertenausweis|Schwerbehindertenausweises]] muss schriftlich, unter Angabe des Geschäftszeichens (GZ) oder des vollständigen Namens und Geburtsdatum, angezeigt werden. Sie können hierfür | Der Verlust des [[Schwerbehindertenausweis|Schwerbehindertenausweises]] muss schriftlich, unter Angabe des Geschäftszeichens (GZ) oder des vollständigen Namens und Geburtsdatum, angezeigt werden. Sie können hierfür unser Portal für Online-Anträge [https://schwerbehindertenantrag.brandenburg.de/fv/spa/Ozg/portal Ausweis beantragen] nutzen. | ||
Im Regelfall ist ein Passbild zu übersenden, da aus datenschutzrechtlichen Gründen Ihr altes Passbild nach bestimmten Zeiträumen vernichtet wird. Sofern im Datenbestand das Passbild noch in digitaler Form vorliegt (ca. 3 Monate nach Ausweisausstellung), kann unmittelbar nach Verlustanzeige ein Duplikat zu Ihrem verloren gegangenen Ausweis ausgestellt werden. | Im Regelfall ist ein Passbild zu übersenden, da aus datenschutzrechtlichen Gründen Ihr altes Passbild nach bestimmten Zeiträumen vernichtet wird. Bei der Nutzung der Online-Antragstellung können Sie das Passbild auch online hochladen. Sofern im Datenbestand das Passbild noch in digitaler Form vorliegt (ca. 3 Monate nach Ausweisausstellung), kann unmittelbar nach Verlustanzeige ein Duplikat zu Ihrem verloren gegangenen Ausweis ausgestellt werden. | ||
Sofern Sie persönlich in unserem [https://lasv.brandenburg.de/lasv/de/schwerbehinderung/kontakt/ Bürgerbüro] den Verlust melden, kann bei Vorlage eines Passbildes eine sofortige Neuausstellung erfolgen. Bitte beachten Sie, dass für eine persönliche Vorsprache im Bürgerbüro, ein Termin vereinbart werden muss. Nutzen Sie dazu gern auch unsere [https://termin-lasv.brandenburg.de/select2?md=1 Online Terminvergabe] | Sofern Sie persönlich in unserem [https://lasv.brandenburg.de/lasv/de/schwerbehinderung/kontakt/ Bürgerbüro] den Verlust melden, kann bei Vorlage eines Passbildes eine sofortige Neuausstellung erfolgen. Bitte beachten Sie, dass für eine persönliche Vorsprache im Bürgerbüro, ein Termin vereinbart werden muss. Nutzen Sie dazu gern auch unsere [https://termin-lasv.brandenburg.de/select2?md=1 Online Terminvergabe] | ||
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* Bescheinigung zur Vorlage bei den Straßenverkehrsbehörden | * Bescheinigung zur Vorlage bei den Straßenverkehrsbehörden | ||
muss schriftlich unter Angabe des Geschäftszeichens (GZ) oder des vollständigen Namens und Geburtsdatum angezeigt werden. Sie erhalten auf dem Postweg ein Duplikat Ihrer verloren gegangenen Bescheinigung. | muss schriftlich unter Angabe des Geschäftszeichens (GZ) oder des vollständigen Namens und Geburtsdatum angezeigt werden. Für die Verlustanzeige können Sie auch unser zentrales [https://lasv.brandenburg.de/lasv/de/schwerbehinderung/kontakt/ Kontaktformular] nutzen. Sie erhalten auf dem Postweg ein Duplikat Ihrer verloren gegangenen Bescheinigung. | ||
== Verlust Beiblatt zum Ausweis == | == Verlust Beiblatt zum Ausweis == | ||
Den Verlust des Beiblattes können Sie direkt über unser Portal für Online-Anträge [https://lasv.brandenburg.de/lasv/de/schwerbehinderung/online-antraege/ Beiblatt beantragen] unter Angabe des Geschäftszeichens (GZ) oder des vollständigen Namens und Geburtsdatum, anzeigen. Sie erhalten auf dem Postweg ein Duplikat Ihres verloren gegangenen Beiblattes. Das gilt sowohl für Beiblätter mit entgeltlicher oder unentgeltlicher Wertmarke, als auch für das KFZ-Beiblatt ohne Wertmarke. | |||
== Verlust Bescheid == | == Verlust Bescheid == | ||
Der Verlust des [[Feststellungsbescheid|Feststellungsbescheides]] muss schriftlich, unter Angabe des Geschäftszeichens (GZ) oder des vollständigen Namens und Geburtsdatums, angezeigt werden. Sie erhalten auf dem Postweg ein Duplikat Ihres verloren gegangenen Bescheides. | Der Verlust des [[Feststellungsbescheid|Feststellungsbescheides]] muss schriftlich, unter Angabe des Geschäftszeichens (GZ) oder des vollständigen Namens und Geburtsdatums, angezeigt werden. Auch hierfür steht Ihnen das zentrale [https://lasv.brandenburg.de/lasv/de/schwerbehinderung/kontakt/ Kontaktformular] zur Verfügung. Sie erhalten auf dem Postweg ein Duplikat Ihres verloren gegangenen Bescheides. | ||
== Stichwörter/Querverweise == | == Stichwörter/Querverweise == | ||
Aktuelle Version vom 10. August 2026, 08:58 Uhr
Sofern Ihnen wichtige Dokumente (Ausweis, Bescheinigungen, Beiblatt, Bescheid) im Zusammenhang mit Ihrer Antragstellung zum Schwerbehindertenausweis verloren gegangen sind, können Sie direkt das Portal der Online-Anträge nutzen oder sich über das zentrale Kontaktformular an das LASV wenden oder sich von den Mitarbeiter*innen des Servicecenters telefonisch beraten lassen.
Verlust Ausweis
Der Verlust des Schwerbehindertenausweises muss schriftlich, unter Angabe des Geschäftszeichens (GZ) oder des vollständigen Namens und Geburtsdatum, angezeigt werden. Sie können hierfür unser Portal für Online-Anträge Ausweis beantragen nutzen.
Im Regelfall ist ein Passbild zu übersenden, da aus datenschutzrechtlichen Gründen Ihr altes Passbild nach bestimmten Zeiträumen vernichtet wird. Bei der Nutzung der Online-Antragstellung können Sie das Passbild auch online hochladen. Sofern im Datenbestand das Passbild noch in digitaler Form vorliegt (ca. 3 Monate nach Ausweisausstellung), kann unmittelbar nach Verlustanzeige ein Duplikat zu Ihrem verloren gegangenen Ausweis ausgestellt werden.
Sofern Sie persönlich in unserem Bürgerbüro den Verlust melden, kann bei Vorlage eines Passbildes eine sofortige Neuausstellung erfolgen. Bitte beachten Sie, dass für eine persönliche Vorsprache im Bürgerbüro, ein Termin vereinbart werden muss. Nutzen Sie dazu gern auch unsere Online Terminvergabe
Verlust von Bescheinigungen
Der Verlust von Bescheinigungen z.B.
- Bescheinigung für das Finanzamt,
- Bescheinigung für die Telekom
- GEZ- Bescheinigung; Befreiung/ Ermäßigung vom Rundfunkbeitrag
- Bescheinigung zur Vorlage bei den Straßenverkehrsbehörden
muss schriftlich unter Angabe des Geschäftszeichens (GZ) oder des vollständigen Namens und Geburtsdatum angezeigt werden. Für die Verlustanzeige können Sie auch unser zentrales Kontaktformular nutzen. Sie erhalten auf dem Postweg ein Duplikat Ihrer verloren gegangenen Bescheinigung.
Verlust Beiblatt zum Ausweis
Den Verlust des Beiblattes können Sie direkt über unser Portal für Online-Anträge Beiblatt beantragen unter Angabe des Geschäftszeichens (GZ) oder des vollständigen Namens und Geburtsdatum, anzeigen. Sie erhalten auf dem Postweg ein Duplikat Ihres verloren gegangenen Beiblattes. Das gilt sowohl für Beiblätter mit entgeltlicher oder unentgeltlicher Wertmarke, als auch für das KFZ-Beiblatt ohne Wertmarke.
Verlust Bescheid
Der Verlust des Feststellungsbescheides muss schriftlich, unter Angabe des Geschäftszeichens (GZ) oder des vollständigen Namens und Geburtsdatums, angezeigt werden. Auch hierfür steht Ihnen das zentrale Kontaktformular zur Verfügung. Sie erhalten auf dem Postweg ein Duplikat Ihres verloren gegangenen Bescheides.
Stichwörter/Querverweise
Feststellungsbescheid, Schwerbehindertenausweis, Bürgerbüro