Gesundheitsstörung
Eine Krankheit bzw. gesundheitliche Einschränkung, welche mehr als sechs Monate anhält, wird als Gesundheitsstörung definiert. Es handelt es sich um eine dauerhafte Einschränkung, welche zur Antragstellung vorliegen muss. Eine Person kann eine oder mehrere Gesundheitsstörungen haben.
Diese Gesundheitsstörungen (auch Einschränkungen genannt) werden im Antrag zur Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft und des Grades der Behinderung (GdB) angegeben.
Gesundheitsstörung im Antrag
- Die Angabe von medizinischen Fachausdrücken in Schreiben und Anträgen ist nicht notwendig. Die Bezeichnung sollte nachvollziehbar sein.
- Tipp: Wichtig bei der medizinischen Beurteilung sind nicht die Diagnosen, sondern immer die daraus resultierenden Funktionseinbußen. Als Hilfestellung kann die Frage: "Was kann ich nicht, was ein gesunder Mensch meines Alters kann?" dienen.
- Wichtig ist immer die Angabe der Ursache der Leiden (Unfallfolge, Krankheit, Arbeitsunfall usw.) und ggf. Berufsgenossenschaft/ Aktenzeichen usw.
Stichwörter/Querverweise
Diagnosen, medizinische Fachbegriffe, Krankheiten, Leidensbezeichnung, dauerhafte Einschränkung