Feststellungsbescheid
Der Feststellungsbescheid schließt das Antragsverfahren zur Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) oder von Merkzeichen ab. Der Bescheid gibt an, welcher Gesamtgrad der Behinderung vorliegt und ab wann dieser gilt.
Der Feststellungsbescheid schließt das Antragsverfahren zur Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) oder von Merkzeichen ab. Der Bescheid gibt an, welcher Gesamtgrad der Behinderung vorliegt und ab wann dieser gilt.