Merkzeichen Gl
Bei Vorliegen der erforderlichen, gesundheitlichen Voraussetzungen (bestimmte gesundheitliche Folgen einer Behinderung) werden Merkzeichen und Merkmale vergeben. Diese werden im Schwerbehindertenausweis dargestellt. Merkzeichen „Gl“ - „Gehörlosigkeit“
Erläuterung zum Merkzeichen Gl
Gehörlos ist, wer von Geburt an taub ist oder das Gehör vollständig verloren hat. Gehörlos sind auch Hörbehinderte mit einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit beiderseits, wenn daneben schwere Sprachstörungen (schwer verständliche Lautsprache, geringer Sprachschatz) vorliegen.
Nachteilsausgleich
Die Feststellung berechtigt u. a. zur Freifahrt im öffentlichen Personenverkehr mit Kostenbeteiligung oder zur Kraftfahrzeugsteuerermäßigung. Darüber hinaus haben Betroffene einen Anspruch auf Rundfunkbeitragsermäßigung und einen Gebärdendolmetscher nach vorheriger Anmeldung im Bürgerbüro (Fax oder E-Mail).
Stichwörter/Querverweise
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- Ausweis