Beiblatt Kfz-Steuer

Für die Inanspruchnahme einer Vergünstigung bei der KFZ- Steuer benötigen Sie zum Ausweis ein Beiblatt ohne Wertmarke. Der Antrag auf Kraftfahrzeugsteuerermäßigung/-befreiung ist beim zuständigen Hauptzollamt zu stellen. Weitere Informationen dazu finden Sie im Internet unter: http://www.zoll.de

Voraussetzungen/ Anspruch

Kfz- Steuerermäßigung

Kfz- Steuerbefreiung 

Antragstellung

Kfz- Steuervergünstigung- für welches Auto

Stichwörter/Querverweise

Rechtliche Grundlage