Beiblatt ÖPNV

Für die unentgeltliche Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) benötigen Sie zum Ausweis ein Beiblatt. Das Landesamt für Soziales und Versorgung übersendet mit dem Feststellungsbescheid und dem zweifarbigen (grün-orange) Schwerbehindertenausweis einen Antrag auf Ausstellung des Beiblattes.

Voraussetzungen/ Anspruch

Arten von Beiblättern

Beiblatt mit Kostenbeteiligung / ohne Kostenbeteiligung 

Kosten

Stichwörter/Querverweise

Rechtliche Grundlage