EU-Parkausweis blau
auPersonen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen „aG“), Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen oder Blindheit (Merkzeichen „Bl“) können bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde die Ausstellung des blauen EU-Parkausweises beantragen