Antragsverlauf
Das Feststellungsverfahren nach dem Scherbehindertenrecht erfolgt nur auf Ihren Antrag / Änderungsantrag hin, den Sie gern auch online stellen können.
Das Feststellungsverfahren nach dem Scherbehindertenrecht erfolgt nur auf Ihren Antrag / Änderungsantrag hin, den Sie gern auch online stellen können.