Merkzeichen Bl

Merkzeichen „Bl“ - „Blindheit“

Erläuterung zum Merkzeichen Bl

Blind ist der Mensch mit Behinderung, dem das Augenlicht vollständig fehlt. Als blind ist auch der Mensch mit Behinderung anzusehen, dessen Sehschärfe auf keinem Auge und auch nicht bei beidäugiger Prüfung mehr als 1/50 beträgt oder wenn andere Störungen des Sehvermögens von einem solchen Schweregrad vorliegen, dass sie dieser Beeinträchtigung der Sehschärfe gleichzusetzen sind.

Nachteilsausgleich

Die Feststellung berechtigt u. a. zur Freifahrt im öffentlichen Personenverkehr, zur Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht, zu Parkerleichterungen, zur Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer sowie zu Freibeträgen bei der Lohn- und Einkommensteuer. Nachteilsausgleich bei Krankenfahrtkosten (zuständige Krankenkasse)

Stichwörter/Querverweise

  • Merkzeichen
  • Ausweis

Rechtsgrundlagen

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB IX §§ 69 ff.

Schwerbehindertenausweisverordnung