Beiblatt Kfz-Steuer

Für die Inanspruchnahme einer Vergünstigung bei der KFZ- Steuer benötigen Sie zum Ausweis ein Beiblatt ohne Wertmarke. Der Antrag auf Kraftfahrzeugsteuerermäßigung/-befreiung ist beim zuständigen Hauptzollamt zu stellen. Weitere Informationen dazu finden Sie im Internet unter: http://www.zoll.de

Voraussetzungen/ Anspruch

2. Kfz- Steuerermäßigung

3. Kfz- Steuerbefreiung 

4. Antragstellung

5. Kfz- Steuervergünstigung- für welches Auto

6. Stichwörter/Querverweise

7. Rechtliche Grundlage