Beiblatt ÖPNV

Für die unentgeltliche Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) benötigen Sie zum Ausweis ein Beiblatt. Das Landesamt für Soziales und Versorgung übersendet mit dem Feststellungsbescheid und dem zweifarbigen (grün-orange) Schwerbehindertenausweis einen Antrag auf Ausstellung des Beiblattes.

Voraussetzungen/ Anspruch

Anspruch auf ein Beiblatt haben ausschließlich Inhaber eines zweifarbigen (grün-orange) Schwerbehindertenausweises. Auf dem Ausweis sind entsprechende Merkzeichen eingetragen. Kinder bis zum 6. Lebensjahr nutzen öffentliche Verkehrsmittel kostenlos. Deshalb wird für sie kein Beiblatt mit Wertmarke ausgestellt.

Arten von Beiblättern

Beiblatt mit Kostenbeteiligung / ohne Kostenbeteiligung 

Kosten

Stichwörter/Querverweise

Rechtliche Grundlage