EU-Parkausweis blau

Personen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen aG), Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen oder Blindheit (Merkzeichen Bl“) können bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde die Ausstellung des blauen EU-Parkausweises beantragen.

Voraussetzungen/ Anspruch

Inhalt der Parkerleichterung

Antragstellung

Stichwörter/Querverweise

Rechtliche Grundlage