Beförderung von Hilfsmitteln

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Sofern Sie in Besitz eines zweifarbigen (grün-organe) Schwerbehindertenausweises sind, können Krankenfahrstuhl und sonstige orthopädische Hilfsmittel unentgeltlich befördert werden. Gleiches gilt für die Mitnahme eines Führhundes/Assistenzhundes.