Beförderung von Hilfsmitteln
Sofern Sie in Besitz eines zweifarbigen (grün-organe) Schwerbehindertenausweises sind, können Krankenfahrstuhl und sonstige orthopädische Hilfsmittel unentgeltlich befördert werden. Gleiches gilt für die Mitnahme eines Führhundes/Assistenzhundes.