Antragsverlauf
Das Feststellungsverfahren nach dem Scherbehindertenrecht erfolgt nur auf Ihren Antrag / Änderungsantrag hin, den Sie gern auch online stellen können.
- Hinweise zur Antragstellung
Das Feststellungsverfahren nach dem Scherbehindertenrecht erfolgt nur auf Ihren Antrag / Änderungsantrag hin, den Sie gern auch online stellen können.