Beiblatt ÖPNV
Für die unentgeltliche Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) benötigen Sie zum Ausweis ein Beiblatt. Das Landesamt für Soziales und Versorgung übersendet mit dem Feststellungsbescheid und dem zweifarbigen (grün-orange) Schwerbehindertenausweis einen Antrag auf Ausstellung des Beiblattes.
Voraussetzungen/ Anspruch
Anspruch auf ein Beiblatt haben ausschließlich Inhaber eines zweifarbigen (grün-orange) Schwerbehindertenausweises. Auf dem Ausweis sind entsprechende Merkzeichen eingetragen. Kinder bis zum 6. Lebensjahr nutzen öffentliche Verkehrsmittel kostenlos. Deshalb wird für sie kein Beiblatt mit Wertmarke ausgestellt.
Arten von Beiblättern
Es gibt 2 Arten von Beiblättern. Das Beiblatt mit Wertmarke und das Beiblatt ohne Wertmarke. Das Beiblatt mit Wertmarke wird für die Freifahrt im ÖPNV benötigt. Das Beiblatt ohne Wertmarke dient der Kfz- Steuerermäßigung/-befreiung. In Abhängigkeit von den auf Ihrem Ausweis eingetragenen Merkzeichen haben Sie Anspruch auf das jeweilige Beiblatt.
Mit den Merkzeichen "G" und "Gl"
· kann für Sie entweder ein Beiblatt mit Wertmarke für die Nutzung im ÖPNV
oder
· ein Beiblatt ohne Wertmarke für die Kfz-Steuer-Ermäßigung ausgestellt werden.
Der Wechsel von der Steuerermäßigung zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr ist jederzeit möglich.
Mit den Merkzeichen“ H“, „Bl“ oder "aG"
· kann für Sie ein Beiblatt mit Wertmarke für die Nutzung im ÖPNV
und
· ein Beiblatt ohne Wertmarke für die Kfz-Steuer-Befreiung ausgestellt werden.