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Im Rahmen des Feststellungsverfahren wird nach einheitlichen Maßstäben geprüft, ob und ggf. welche Funktionsbeeinträchtigungen beim Antragstellenden vorliegen. Damit ist ein Verwaltungsverfahren verbunden, auch die Sichtung und Beurteilung von vorliegenden medizinischen Unterlagen erfordert. Mit Hilfe unserer Online-Abfrage können von zu Hause den aktuellen Bearbeitungsstand Ihres Antrages nachverfolgen.
Im Rahmen des Feststellungsverfahren wird nach einheitlichen Maßstäben geprüft, ob und ggf. welche Funktionsbeeinträchtigungen beim Antragstellenden vorliegen. Damit ist ein Verwaltungsverfahren verbunden, auch die Sichtung und Beurteilung von vorliegenden medizinischen Unterlagen erfordert. Mit Hilfe unserer Online-Abfrage kann von zu Hause der aktuelle Bearbeitungsstand Ihres Antrages nachverfolgen werden.


== Antragseingang und -bearbeitung ==
== Antragseingang und -bearbeitung ==

Version vom 6. Mai 2024, 12:38 Uhr

Im Rahmen des Feststellungsverfahren wird nach einheitlichen Maßstäben geprüft, ob und ggf. welche Funktionsbeeinträchtigungen beim Antragstellenden vorliegen. Damit ist ein Verwaltungsverfahren verbunden, auch die Sichtung und Beurteilung von vorliegenden medizinischen Unterlagen erfordert. Mit Hilfe unserer Online-Abfrage kann von zu Hause der aktuelle Bearbeitungsstand Ihres Antrages nachverfolgen werden.

Antragseingang und -bearbeitung

Haben Sie uns das ausgefüllte Antragsformular sowie die benötigten Unterlagen persönlich, postalisch oder online zukommen lassen, so erhalten Sie im Anschluss eine Eingangsbestätigung. Sollten Angaben fehlen oder wir weitere Unterlagen zur Beurteilung benötigen, fordern wir diese entweder direkt bei Ihnen oder bei den angegebenen Ärzten, Krankenhäusern, etc. an.

Die Schwerbehindertenakte wird nach Überprüfung auf Vollständigkeit der beigezogenen medizinischen Unterlagen dem Ärztlichen Dienst des LASV zur Stellungnahme oder ärztlichen Begutachtung übersandt. Nach Rücklauf befindet sich in der Akte eine gutachterliche Stellungnahme oder ein Gutachten, welche im Fachbereich geprüft werden müssen.

Online-Abfrage zum Bearbeitungsstand

Über die Online-Abfrage bieten wir Ihnen die Möglichkeit, einfach, schnell und von zu Hause jederzeit den aktuellen Bearbeitungsstand Ihres Antrages zu prüfen. Dafür benötigen Sie einen Internetzugang und eine E-Mail-Adresse. Zu der Online-Abfrage gelangen über diesen Link. Nach dem Starten werden Sie vom Programm informiert und geleitet.

Um die Online-Abfrage nutzen zu können, ist es wichtig, dass Sie uns bereits bei der Antragstellung Ihre E-Mail-Adresse bekannt gegeben haben. Nur so ist ein Abgleich Ihrer Angaben möglich.

Der aktuelle Bearbeitungsstand wird Ihnen als Bild bzw. Text angezeigt. Den abgebildeten Informationen können Sie die einzelnen Bearbeitungsphasen entnehmen. Die Haken machen deutlich, welche Bearbeitungsphasen abgeschlossen sind.

Feststellungsbescheid

Wird im Rahmen des Feststellungsverfahrens eine dauerhafte Funktionsbeeinträchtigung festgestellt, dann wird für Sie ein Feststellungsbescheid gefertigt und an Sie versandt. Der Bescheid beinhaltet die vorliegende (Schwer-)Behinderung sowie den GdB. Sofern zutreffend sind in dem Feststellungsbescheid auch die Voraussetzungen für bestimmte Merkzeichen festgehalten.

Wird im Rahmen des Feststellungsverfahrens keine dauerhafte Funktionsbeeinträchtigung festgestellt, dann erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.

Stichwörter/Querverweise

Antragsbearbeitung, Antragsverlauf, Bearbeitungszeit, Online-Antrag Bearbeitungsstand, Online-Abfrage Bearbeitungsstand

Rechtliche Grundlagen

§ 152 Feststellung der Behinderung, Ausweise

Schwerbehindertenausweisverordnung