Euroschlüssel: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 6. Mai 2024, 12:11 Uhr
Viele öffentliche Toiletten für Menschen mit Behinderung sind mit einer einheitlichen Schließanlage ausgerüstet, die Toiletten können mit dem sogenannten EURO-Schlüssel genutzt werden. Der Schlüssel passt an Autobahntoiletten und an behindertengerechten Toiletten vieler Städte in der Bundesrepublik, in Österreich, der Schweiz und bereits in einigen weiteren europäischen Ländern. Berechtigte können diesen Schlüssel gegen ein kleines Entgelt erwerben. Die Ausgabe des Euroschlüssels für die Behindertentoiletten erfolgt auf Initiative des Bundesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter e.V.
Voraussetzungen zum Euroschlüssel
Erhalten kann man einen Schlüssel, wenn die Merkzeichen „aG“, „B“, „H“ oder „Bl“ im Schwerbehindertenausweis vermerkt sind. Mit dem Merkzeichen „G“ und einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 70 kann der Euroschlüssel ebenfalls beantragt werden.
Als Nachweis dient der gültige Schwerbehindertenausweis.
Stichwörter/Querverweise
- Merkzeichen
- Toilettenschlüssel / WC-Schüssel
- Behinderten-WC
Rechtsgrundlagen
- Euroschlüssel