Merkzeichen TBl: Unterschied zwischen den Versionen
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Bei Vorliegen der erforderlichen, gesundheitlichen Voraussetzungen (bestimmte gesundheitliche Folgen einer Behinderung) werden Merkzeichen und Merkmale vergeben. Diese werden im Schwerbehindertenausweis dargestellt. Merkzeichen „TBl“ - „Taub-Blindheit“ | |||
== Erläuterung zum Merkzeichen TBl == | |||
Die Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "TBI" liegen vor, wenn der schwerbehinderte Mensch wegen einer Störung der Hörfunktion mindestens einen Grad der Behinderung von 70 und wegen einer Störung des Sehvermögens einen Grad der Behinderung von 100 hat. | |||
== Nachteilsausgleich == | |||
Taubblinde Menschen können auf Antrag vom Rundfunkbeitrag befreit werden. Der Antrag auf Befreiung des Rundfunkbeitrages ist bei ARD ZDF Deutschlandradio, Beitragsservice, 50656 Köln zu stellen. | |||
== Stichwörter/Querverweise == | |||
* Merkzeichen | |||
* Ausweis | |||
== Rechtsgrundlagen == | |||
[https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__69.html Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB IX §§ 69 ff.] | |||
[https://www.gesetze-im-internet.de/schwbawv/BJNR004310981.html Schwerbehindertenausweisverordnung] | |||
Version vom 2. November 2022, 15:21 Uhr
Bei Vorliegen der erforderlichen, gesundheitlichen Voraussetzungen (bestimmte gesundheitliche Folgen einer Behinderung) werden Merkzeichen und Merkmale vergeben. Diese werden im Schwerbehindertenausweis dargestellt. Merkzeichen „TBl“ - „Taub-Blindheit“
Erläuterung zum Merkzeichen TBl
Die Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "TBI" liegen vor, wenn der schwerbehinderte Mensch wegen einer Störung der Hörfunktion mindestens einen Grad der Behinderung von 70 und wegen einer Störung des Sehvermögens einen Grad der Behinderung von 100 hat.
Nachteilsausgleich
Taubblinde Menschen können auf Antrag vom Rundfunkbeitrag befreit werden. Der Antrag auf Befreiung des Rundfunkbeitrages ist bei ARD ZDF Deutschlandradio, Beitragsservice, 50656 Köln zu stellen.
Stichwörter/Querverweise
- Merkzeichen
- Ausweis